709
8. 12.
Wasenplatz.
Bei bösartigem Milzbrande ist ein eigener Platz zu dessen
Anlage auszumitteln, damit, bis die Fäulniß der Thiere voll-
kommen geschieht, derselbe unberührt bleiben könne; dies ist
auch der Grund, warum der Waserplatz nicht nur gut um-
zäunt, sondern wo möglich mit einer lebendigen Hecke von
Dornen umgeben und mit einem Fallgitter wohl verschlossen
sein soll. Nach Verschiedenheit des Bodens werden, und zwar
bei trockener Dammerde sechs Jahre, bei feuchtem Lehmboden
aber, oder in Mösern zehn Jahre zur Verwesung nöthig.
Dabei kommen noch folgende Vorschriften zu beobachten. Die
Gruben, in welchen die Verscharrung statt hat, sollen bei
größerem Viehe 8, bei kleinerem 4 Schuhe betragen; zwischen
zweien Aasen soll sich immer soviel Erde befinden, daß dieselben
weder durch ihre faulen Ausdünstungen die Luft verderben,
noch das Aas von Hunden oder Füchsen ausgescharrt werden
könne; aus diesem Grunde sind die Cadaver auch zum wenigsten
mit 6 Schuh Erde zu bedecken.
§. 13.
Verfügungen in Beziehung auf das Gesundheits-
wohl der Menschen.
Da Thiere, welche vom Milzbrande ergriffen sind, der
Gesundheit und selbst dem Leben der mit der Behandlung
solcher Thiere sich befassenden Personen gefährlich werden, so
ist dringend nothwendig, daß alle solche Personen sich sorgfältig
vor jeder Besudelung mit Blut, Lymphe, Mist und vornämlich
auch dafür hüten, daß sie die von den kranken Thieren aus-
geathmete heiße Luft nicht treffe. Daher wird diese Sorgfalt
insbesondere nöthig beim Eingeben von Arzneien, beim Scari-
ficiren der entweder freiwillig oder durch Fontanelle entstandenen
Geschwülste; das in manchen Gegenden übliche Räumen des
Mastdarmes mit der Hand soll unterlassen und die Entleerung
desselben durch Clistire bewerkstelligt werden. Personen, welche
an den Händen, oder im Gesichte eine, wenn auch noch so
kleine Wunde, einen Ausschlag oder Geschwüre haben, müssen
sich hauptsächlich vor solchen Verunreinigungen hüten, im ein-
tretenden Falle sich unverzüglich mit Seifen= oder Salzwasser,
oder Essig und Wasser reinigen, und wenn die verunreinigte