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Kenntniß von dem allgemeinen Gesundheitszustande des ihnen
anvertrauten Distrikts zu verschaffen.
- §.25.
Dieselben werden demnach nicht nur das Eigenthümliche
der Körperbildung und Constitution, sondern auch die Denk—
und Handlungsweise in Beziehung auf moralische Bildung zu
erforschen suchen.
8. 26.
Nicht minder sollen dieselben sich eine genaue Kenntniß
der Lage und der Grenzen des Distrikts, des Verhältnisses der
Berge und Thäler, der Flüsse, Bäche und sonstiger Gewässer,
der Beschaffenheit des Bodens und seiner Cultur, und der vor-
handenen Produkte aus dem Thier-, Pflanzen= und Mineral-
reiche zu verschaffen suchen. Was insbesondere das Pflanzen-
reich betrifft, sollen sie vorzüglich auf diejenigen sehen, welche
entweder wegen ihrer giftigen Eigenschaft verdächtig, oder wegen
ihrer Heilkräfte nützlich sind.
§. 27.
Dieselben sollen den täglichen Stand des Thermometers
und Barometers beobachten, und am Ende eines jeden Monats
den mittleren Stand bestimmen, zugleich die Richtung der
Winde, die Beschaffenheit der Witterung und andere außerge-
wöhnliche Naturerscheinungen beobachten.
8. 28.
Nebst dem sollen dieselben genaue Aufmerksamkeit auf alle
gemeinsamen Einflüsse auf die Gesundheit der Menschen haben,
als da sind Nahrungsmittel, Getränke, Verhältniß der Gewerbe,
Wohnungen, Lage und Bauart der Orte, Gewohnheiten Ge-
bräuche u. dgl.
2)9.
Damit die Physiker alle Krankheiten ihrer Distrikte und
ihren Erfolg kennen lernen, und die nöthigen Berechnungen
über das Verhältniß der Kranken und Gesunden, der Gestorbenen
und Genesenen anzustellen vermögen, werden sie hiemit er-
mächtigt, von den Polizeibehörden des Distrikts die von andern
Medizinalpersonen bei denselben einzureichenden Krankengeschichten
und Todtenscheine, wie auch die Bevölkerungstabellen des ganzen
Distrikts und einzelner Orte, von den Pfarrern aber die Ver-
zeichnisse der Geburten, Getrauten und Verstorbenen abzufordern.