Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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schon selbst athmet und endlich ganz aufhören. Ist das Leben 
völlig hergestellt, so daß der Mensch schlingen kann, so gibt 
man ihm alle 5 Minuten eine Vierteltasse Fliederthee, oder 
warm Bier und überläßt ihn dann der weitern Behandlung 
und Pflege des unterdessen herbeigerufenen Arztes. 
In Fällen schwerer Art, wo diese 5—6 Stunden ange- 
wendeten Mittel wenig Erfolg zeigen, ist noch das Aschen- 
bett zu versuchen. Der nackte Körper wird auf eine Lage 
durchgesiebter, und auf eine wollene Decke gestreuter Asche ge- 
legt, mit eben solcher Asche, der etwas Kochsalz beigemischt ist, 
handhoch bedeckt, und in darüber gebreitete Decken gehüllt; der 
Kopf muß frei bleiben und die Brust darf nicht sehr beschwert 
werden. 
Während kalter Jahreszeit im Wasser Verunglückte sind 
nach den in der folgenden Rubrik bei Erfrorenen anzuwen- 
denden Regeln zu behandeln. 
Behandlung der Erfrorenen. 
Die Wiederbelebungs-Versuche bei Erfrorenen, die meisthin 
im Zustande der Erstarrung angetroffen werden, scheitern leider 
nur zu häufig. Die Behandlung derselben erfordert große 
Vorsicht, damit einzelne Körpertheile (wie Nase, Ohren, Fin- 
ger, Zehen und Geschlechtstheile) nicht abbrechen. Der Erfrorene 
ist in freier Luft oder in einer ungeheizten Stube vor- 
sichtig zu entkleiden, man muß die Kleider aufschneiden, um 
keine Knochenbrüche zu veranlassen. Dann ist der nackte Körper 
in Schnee vollständig mit Ausnahme des Gesichtes einzuhüllen, 
oder wenn es an Schnee fehlt, in ein kaltes Bad zu bringen, 
welches man durch hineingeworfenes Eis noch kälter macht. 
Dabei werden die Glieder und Brust mit Schnee gerieben, 
oder mit eiskalten Tüchern bedeckt, und nun erst, wenn die 
Glieder etwas beweglicher geworden sind, trocknet man den 
Körper ab, bringt ihn in ein ungeheiztes Zimmer, in ein trocke- 
nes, kaltes Bett und beginnt die trockenen Reibungen mit an- 
fangs ungewärmten, später gewärmten wollenen Tüchern. Die 
fernere Behandlung ist wie bei den Ertrunkenen. 
Behandlung der Erhängten und Erwürgten. 
Nach schleuniger Lösung des Strickes oder Bandes vom 
Halse, wobei man das Herabfallen verhüten muß, sind auch 
alle andere festanliegende und schnürende Kleidungsstücke locker
	        
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