Volltext : Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

Inhalts-Verzeichniß  des  dritten  Bandes.

Zweite  Abtheilung.
Medizinal-Polizei.

 

Zweiter  Abschnitt.
Medizinalpolizeiliche  Auftalten  und  Jastitutionen.

Vierter  Arlikel.
Vorkehrungen  gegen  die  Hundswuth.
Seite
Verordnungen  vom  Jahre  1762  bis  1855  (.  1  bis  29)  3—68
Fünfter  Artikel.
Verordnung  vom  27.  April  1835,  die  Ausbreitung  der
Räudekrankheit  unter  den  Schafen  betr.  (§.  30—32)  69—78
Gebühren  für  die  Schaf-Visitationen  und  spätere  Verordnungen
  über  die  Visitation  der  Schafe  (§.  33—40)  78—87

Sechster  GAaotikel.
Rettungsanstalten  für  Ertrunkene,  Erstickte  und  in
anderen  Lebensgefahren.
Instruktionen  über  das  Verfahren  bei  verschiedenen  Unglücksfällen
  und  bei  Scheintodten,  dann  die  Anschaffung
  der  Rettungsapparate  (§.  41—54)0  87—127

Siebenter  Artikel.
Leichenschau,  Leichenhäuser,  Begräbnißplätze,  Leichen-Transport.

Vorbemerkung  .......  127—129
I.  Leichenschau.  Die  Verordnung  über  die  Leichenschau
  vom  6.  August  1839,  dann  die  Instruktion
für  die  Leichenschauer  (§.  5ä)  129—138