Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Nr. 10,690. 5. 161. 
Ministerial-Entschließung vom 24. Jänner 1853, Erweiterung des 
Taubstummen--Unterrichts betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Zufolge berichtlicher Anzeige der k. Regierung von Ober- 
bayern, Kammer des Innern, betrachtet der Senat der k Uni- 
versität im Hinblick auf die neuen Satzungen für die Studieren- 
den an den Hochschulen die durch Ministerial-Entschließung vom 
30. Dezember 1842 Nr. 31,046 kund gegebenen allerhöchsten 
Anordnungen bezüglich der Erweiterung des Taubstummen- 
Unterrichts, und die in gleichem Betreffe an den Universitäts- 
Senat ergangene Ministerial -Entschließung rom 26. August 
1843 Nr. 9306 als abrogirt, und findet sich derselbe zu einer 
obligatorischen Publikation der fraglichen Bestimmungen an die 
Studierenden der Theologie weiterhin nicht veranlaßt. 
Nachdem jedoch die bezüglich des Taubstummen-Unterrichtes 
gegebenen besonderen Anordnungen durch die neuesten nur 
allgemeine Vorschriften über das akademische Studienwesen 
enthaltenden Universitäts = Satzungen nicht außer Wirksamkeit 
getreten sind, so erhält der Senat der Universität den Auftrag, 
für die regelmäßige Publikation und den pünktlichen ferneren 
Vollzug der Ziff. 6 der Ministerial-Entschließung vom 30. De- 
zember 1842 nach Maßgabe der Ministerial-Entschließung vom 
26. August 1843 in geeigneter Weise Sorge zu tragen. 
München, den 24. Jänner 1853. 
Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
Angelegenheiten. 
An den Senat der k. Universität München also ergangen. 
1) Mittheilung der k. Regierung von Oberbayern, K. d. J. 
2) Dem Senate der k. Universität Würzburg. 
3) Dem Senate der k. Universität Erlangen.
	        
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