Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

33 
Nr. 9362. . 14. 
Ministerial-Entschließung vom 23. Juni 1824, die Verhütung der 
Gefahr durch wüthende Hunde betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Auf den Bericht der Regierung des Unterdonaukreises, 
Kammer des Innern, wird derselben erwiedert, daß in der Ein- 
führung, resp. Erhöhung einer Hundetaxe nur ein sehr unzu- 
verlässiges, und der gemachten Erfahrung nach, dem Zwecke 
nicht entsprechendes Mittel zur Verminderung der Hunde ge- 
funden werden könne, wenn es gleich den Polizeibehörden nicht 
verwehrt ist, zur Deckung der Kosten vermehrter Aufsicht auf 
diese Thiere die Abgabe für die eingeführten Hundszeichen höher, 
als sie dermalen steht, zu setzen. 
Wenn wirklich zu große Vermehrung der Hunde Gefahr 
häufigerer Hundswuth herbeiführt, und Hunde von Personen 
gehalten werden, deren Vermögens-Verhältnisse es zweifelhaft 
machen, ob den Hunden zureichende Nahrung und ordentliche 
Aufsicht verschafft werden könne, so liegt es in den Befugnissen 
der Polizei, die Verminderung dieser Thiere auf directem Wege 
herbeizuführen, ohne sich durch die ganz unbegründet erscheinende 
Einwendung eine Beschränkung der natürlichen Freiheit beirren 
zu lassen. 
Hienach ist der Stadtmagistrat zu Würzburg auf die hier 
zurückfolgende Eingabe zu bescheiden. 
München, den 23. Juni 1824. 
Staatsministerium des Innern. 
An die Kgl. Regierung des Unterdonaukreises, K. d. J,, also ergangen. 
Nr. 16,282. F. 15. 
Allerhöchste Entschließung vom 27. November 1824, Verschärfung 
der Aufsicht auf Hunde im Allgemeinen, und die Erhöhung der Ge- 
bühr auf die üblichen Hundezeichen in München insbesondere betr. 
M. 3J. 4. 
Die beunruhigenden und seit einiger Zeit so oft erneuerten 
Anzeigen über die traurigen Folgen, welche für Leben und Ge- 
sundheit aus der beklagten übermäßigen Vermehrung der Hunde 
erwachsen, und die in dieser Beziehung von der Polizeidirection, 
dem Magistrate und den Gemeindebevollmächtigten der Haupt- 
Med.-Berordn. 2. Bo. 3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.