Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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beim Vollzuge gegenwärtiger Anordnungen jedes Aufsehen zu 
vermeiden, und sich mit aller Behutsamkeit zu benehmen haben. 
Würzburg, den 30. Dez. 1822. 
Kal. Regieruang des Untermainkreises, K. d. J. 
Nr. 4908. 6. 223. 
Ministerial-Entschließung vom 27. April 1837, die Untersuchung 
gegen N. N. v. N. wegen Weinverfälschung betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der in dem Berichte vom 22. Sept. v. J. in Betreff der 
Untersuchung gegen N. N. von N. wegen Weinfälschung gestellte 
Antrag, daß die Verkündung des fürstbischöflich Würzburgischen 
Landmandats vom 10. Juni 1747, die Bestrafung der Wein- 
verfälschung betreffend, von nun an jährlich einmal erfolge, 
wird in der Voraussetzung genehmigt, daß, was kaum wahr- 
scheinlich erscheint, das genannte Mandat nicht etwa durch Ent- 
wöhnung oder Nichtgebrauch (desuetudo) aufgehoben erscheinen 
sollte, in welchem Falle erst noch zu berichten wäre. 
München, den 27. April 1837. 
Staatsministerium des Innern. 
An die k. Regierung des Untermainkreises, K. d. J., also ergangen. 
Nr. 27,832 F. 224. 
Ministerial-Entschließung vom 28. Dezbr. 1837, die Polizeiunter- 
suchungen wegen Weinverfälschung betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der k. Regierung des Untermainkreises, K. d. J., wird 
auf den Bericht vom 7. Okt. d. J. obenangeführten Betreffes 
im Einverständnisse mit dem k. Staatsministerium der Finan- 
zen erwidert, daß die Kosten der polizeilichen Untersuchungen 
wegen Weinverfälschung, in so ferne sie nicht von der ein- 
schlägigen Ortspolizeibehörde oder von dem schuldigen Theile zu 
tragen sind, nur dem Staatsärar, gleichwie die Kosten anderer 
polizeilichen Untersuchungen und mit Beobachtung der für solche 
Fälle bestimmten Modalitäten überbürdet werden können. 
München, den 28. Dez. 1837. 
Staatsministerium des Innern. 
An die kgl. Regierung des Untermainkreises, K. * „also ergangen. 
Nachricht den übrigen k. Kreisregierungen, K. d , dies. des Rheins.
	        
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