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Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
—
III b) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung
dienstunfähig gewordener Schuleehrer:
a) aus Centralfonds . 106 720 —
5) aus Kreisfonds- 97274 23
bb) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalterszulagen
im Pensionsfalle aus Centralfonds 17 643.4 — —
cc) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionirten
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen
Lehrerinnen, Verweserinnen und Hilfalehrerinnen aus:
a) Centralfonds. ... . ... 7800 —
8) Kreissonds 5000—
I) Unterstützungsbeiträge für Schullehrersreli kten:
aa) aus Centralfonds
a)nach der in der XX. und bezw. XXIII. Finanzperiode
festgesetzten Norm (240 .A bezw. 300 4
für eine Wittwe, 130 4 bezw. 150 für eine
Doppelwaise und 100 .X für eine einfache Waise
107 080 M — —
8) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896
zugegangenen Lehrers-Relikten 4900 —
7) für dürftige, dem üneerstizungaler entwachiene
Lehrerwaisen 2000 —
bb) aus Kreisfonds — —
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer-Wittwen. und d Waisenkasse
des Kreises . 11315 —
e) Zuschuß an das bayerische Lehrerwaisenstift. 1 080 —
1) Sustentationen und Alimentationen für vormalige Schullehrer,
deren Familien und Relikten in Fällen, welche in den vorstehenden
Positionen nicht berücksichtigt sind 1 500 —
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamts-Zöglinge und Schulpraktikanten:
a) an dürftige Schulpräparanden und Schuldienst-Exspektanten 11 500 —
b) zur Gewährung von Stipendien an dürftige Schulpräparandinnen
und Schülerinnen höherer Bildungsanstalten 600 —
Tit. 12. Uebrige Ausgaben:
a) zur Förderung der Distriktsschul-Bibliotheken für die Fortbildung
der Schullehrer . 1500 —
b) für die Schullehrer-Fortbildungskurse (Konferenzbezirke) 6 000 —
c) Remunerationen für Schullehrer, welche Zeichnungsunterricht
ertheilen . .. 3300——
d) zur Neueinführung des Turnunterrichts in Landgemeinden . 100-—
Tit. 13. Reservefond für die deutschen Schulen 1715—
Summa § 1 868 250 — 792 692 K4