Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Festgesetzter
Cap.  Vortrag  Betrag
—
III  b)  zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:
aa)  Zuschuß  an  den  gesetzlichen  Kreisverein  zur  Unterstützung
dienstunfähig  gewordener  Schuleehrer:
a)  aus  Centralfonds  .  106  720  —
5)  aus  Kreisfonds-  97274  23
bb)  zur  Belassung  eines  Drittels  der  zuletzt  bezogenen  Dienstalterszulagen
  im  Pensionsfalle  aus  Centralfonds  17  643.4  —  —
cc)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  pensionirten
  Schullehrer,  Verweser,  Hilfslehrer  und  weltlichen
  Lehrerinnen,  Verweserinnen  und  Hilfalehrerinnen  aus:
a)  Centralfonds.  ...  .  ...  7800  —
8)  Kreissonds  5000—
I)  Unterstützungsbeiträge  für  Schullehrersreli  kten:
aa)  aus  Centralfonds
a)nach  der  in  der  XX.  und  bezw.  XXIII.  Finanzperiode
  festgesetzten  Norm  (240  .A  bezw.  300  4
für  eine  Wittwe,  130  4  bezw.  150  für  eine
Doppelwaise  und  100  .X  für  eine  einfache  Waise
107  080  M  —  —
8)  zur  Unterstützung  der  vor  dem  1.  Januar  1896
zugegangenen  Lehrers-Relikten  4900  —
7)  für  dürftige,  dem  üneerstizungaler  entwachiene
Lehrerwaisen  2000  —
bb)  aus  Kreisfonds  —  —
d)  Zuschuß  an  die  besondere  Schullehrer-Wittwen.  und  d  Waisenkasse
des  Kreises  .  11315  —
e)  Zuschuß  an  das  bayerische  Lehrerwaisenstift.  1  080  —
1)  Sustentationen  und  Alimentationen  für  vormalige  Schullehrer,
deren  Familien  und  Relikten  in  Fällen,  welche  in  den  vorstehenden
  Positionen  nicht  berücksichtigt  sind  1  500  —
Tit.  11.  Unterstützungen  für  dürftige  Schulamts-Zöglinge  und  Schulpraktikanten:

a)  an  dürftige  Schulpräparanden  und  Schuldienst-Exspektanten  11  500  —
b)  zur  Gewährung  von  Stipendien  an  dürftige  Schulpräparandinnen
  und  Schülerinnen  höherer  Bildungsanstalten  600  —
Tit.  12.  Uebrige  Ausgaben:
a)  zur  Förderung  der  Distriktsschul-Bibliotheken  für  die  Fortbildung
  der  Schullehrer  .  1500  —
b)  für  die  Schullehrer-Fortbildungskurse  (Konferenzbezirke)  6  000  —
c)  Remunerationen  für  Schullehrer,  welche  Zeichnungsunterricht
ertheilen  .  ..  3300——
d)  zur  Neueinführung  des  Turnunterrichts  in  Landgemeinden  .  100-—
Tit.  13.  Reservefond  für  die  deutschen  Schulen  1715—
Summa  §  1  868  250  —  792  692  K4