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welchen sie durch ihre Saamen mitgetheilt wird, aufheben sollte.
Auch unterscheidet sich der Fuselgehalt von den dem Mutter-
körper des Weingeistes inwohnenden riechenden Substanzen und
von dem Geruche durch das Anbrennen, das ist, vom Gehalte
an brandiger Essigsäure und solchem Oele so wesentlich, daß
hierin keine Verwechslung statt haben kann. Der Kupfergehalt
des Branntweins und des Weingeistes ist zwar viel geringer
und seltener, als früher geglaubt wurde; allein gerade mit dem
Fuselöl geht nach Gehlens Bemerkung das Kupfer eine Seifen-
also Salzverbindung ein, welche auch in geringer Menge
äußerst nachtheilig für die Gesundheit wirken muß. Obwohl
der aus Kartoffeln bereitete Weingeist gewöhnlich viel weniger
fuselig ist, als der aus Getreide verfertigte, so kann er doch
schon als solcher nicht für anders als für die Gesundheit sehr
nachtheilig erklärt werden. Eine andere sehr gefährliche Wir
kung bringt aber der aus ausgewachsenen Kartoffeln abge-
zogene Weingeist, welche jener der betäubenden Gifte gleicht,
hervor, und muß daher gleicher Aufmerksamkeit, als fuseliger
Weingeist, gewürdiget werden.
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Nr. 30,162. F. 226.
Ministerial-Entschließung vom 4. Juni 1838, das Ueberhandnehmen
des Branntweintrinkens betr.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Nach dem Gesammtergebnisse der aus Anlaß der Mini-
sterial = Entschließungen vom 8. April 1835 und 22. Jänner
1836 obenangeführten Betreffs erstatteten Berichte ist der Ge-
nuß des Branntweins zur Zeit nicht in dem Maaße ausge-
breitet, daß durch die polizeiliche Fürsorge für Gesundheit und
Sittlichkeit das Ergreifen allgemeiner repressiver Maaßregeln ge-
boten wäre; vielmehr muß es zur Zeit den Kreisregierungen,
K. d. J., überlassen werden, in einzelnen Bezirken, in denen
das Branntweintrinken in einer besorglichen Ausdehnung über-
hand genommen hat, oder sich zu verbreiten droht, zur mög-
lichsten Beseitigung dieses Uebels die geeigneten, in der Regel
durch die diesem Uebel zu Grunde liegenden Ursachen sich be-
dingenden Maßregeln hervorzurufen.