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— eine ebenfalls amtlich beglaubigte Correctionstafel nach
Steinheil beigegeben, nach welcher der Alkoholgehalt — der
Volumenprocentgrad absoluten Alkohols — von 12,440 Réau-
mur auch dann erkannt werden kann, wenn das Alkoholometer
nicht bei dieser, sondern bei einer höheren oder tieferen Tem-
peratur angewendet wird.
§. 7. Die Correctionstafel ist auf Zinkblech aufzuziehen;
der Schieber mit der Scala ist gleichfalls aus Zink anzu-
fertigen.
Auf der innern Seite des Schiebers sind in Gemäßheit
der Bestimmung in §. 7 Abs. 2 der Allerhöchsten Verordnung
vom 25. Dezember 1859 nachstehende Gebrauchs-Anweisungen
für die Alkoholspindel und die Steinheil'sche Reductionstafel
aufzukleben:
1. „Gebrauchsanweisung für die Alkoholspindel.“
„Von dem zu prüfenden Weingeist wird in das dem Ap-
parate beigegebene Glas gegossen, bis das Alkoholometer frei
schwimmt und die obere Grenze der Flüssigkeit in der Mitte
der oberen Erweiterung des Glases liegt. Durch behutsames
Zugießen ist dieß leicht zu erreichen.
Man richtet nun — falls es nöthig sein sollte — das
Glas durch Unterlagen so, daß das Alkoholometer frei in der
Mitte schwimmt, ohne die Wände des Glases zu berühren.
Um die Adhäsion zwischen Weingeist und Glas zu vermindern,
läßt man das Alkoholometer etwas auf und nieder spielen.
Wenn es noch ganz kleine Schwingungen gibt, ist man
sicher, daß die Senkspindel nirgends das Glas berührt.
Auch muß darauf geachtet werden, daß der Theil der
Senkspindel über der Flüssigkeit nicht höher als etwa 3 Linien
vom Weingeist benetzt ist, weil sonst die Spindel zu tief sin-
ken würde.
Nun wird abgelesen, indem man die Theile auf der
Spindelscala, von unten durch die Flüssigkeit sehend, bis zur
obern Grenze der Flüssigkeit zählt.
Hält man das Auge tiefer als der oberste Spiegel der
Flüssigkeit, so sieht man noch mehr — hält man es höher,
weniger Scalatheile.
Man muß daher das Auge zum Ablesen genau so hoch
stellen, als die Flüssigkeit steht und von unten durch die Flüssig-
keit bis zur Grenze zählen.
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