Full text: Das Civil-Medizinal-Wesen im Königreiche Bayern. 3. Band. Die Medizinalpolizei (Fortsetzung). (3)

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Nr. 5785. W. 330. 
Ministerial-Entschließung vom 17. März 1835, die Beschwerde der 
Todten -Bruderschaft in Fürth wegen angeblicher „Aussetzung der 
„Todten als Gegenstand der Execution betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Der k. Regierung des Rezatkreises wird unter Rückschluß 
der mit Bericht bezeichneten Betreffes vom 18. v. M. vorge- 
legten Akten eröffnet, was folgt: 
Die Israeliten sind allerdings den über die Beerdigung der 
Todten bestehenden allgemeinen polizeilichen Anordnungen gleich 
den christlichen Glaubensgenossen unterworfen. 
Da nun aber die Christen dem treffenden Pfarrer von je- 
dem Todesfalle vor der Beerdigung des Verstorbenen wohl 
Anzeige zu erstatten, keineswegs aber der Polizeibehörde ein 
Zeugniß des Seelsorgers über den erfolgten Eintrag des Sterbe- 
falles in die Todtenmatrikel vorzulegen haben, so kann auch der 
Magistrat der Stadt Fürth die Erlaubniß zur Beerdigung der 
verstorbenen Israeliten nicht von der Ausfertigung und Bei- 
bringung einer Bescheinigung des dortigen Rabbiners über die 
von demselben vollzogene Eintragung in die Sterbelisten ab- 
hängig machen. 
Wohl aber ist der Magistrat ermächtigt und sogar ver- 
pflichtet, sich genaue Ueberzeugung darüber zu verschaffen, daß 
die Anzeige jedes Sterbefalles binnen den darauf folgenden 
24 Stunden, sohin vor der Beerdigung des Verstorbenen an 
den Rabbiner zur richtigen Führung der Sterberegister gelange, 
und gegen die eine solche Anzeige Unterlassenden, sowie eventuell 
auch gegen den Todtenverein mit den strengsten polizeilichen 
Geldstrafen zeinzuschreiten. 
München, den 17. März 1835. 
Staatsministerium des Innern. 
Nr. 32,037. K. 331. 
Ministerial-Entschließung vom 7. Dezember 1843, die Vorstellung 
der Israeliten zu Ermereuth wegen,„Beerdigung ihrer Todten betr. 
Auf Befehl Seiner Majestät. des. Königs. 
Die k. Regierung erhält in Erwiederung ihres Berichtes 
vom 29. November d. Is. den Auftrag, den Isrgeliten zu. Er-
	        
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