Metadata : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierzigster Jahrgang. 1912. (40)

 

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Tarbezuge  unterliegen,  und  sich  in  jener
provisorischen  Verordnung  nicht  finden,  sogleich
  die  gehoͤrige  Anzeige  zu  machen,  um
das  Erfoderliche  suppliren  zu  koͤnnen.

Nach  den  obigen  Bestimmungen  ist  der
Etat  der  Polizeydirektion  zu  rektisiziren,
und  ordnungsmäßig  vorzulegen,  damit  der  zu
Deckung  des  Desizits  erfoderliche  jährliche
Zuschuß  aus  der  Provinzial-Staatskasse  ndher
  bestimmt,  und  angewiesen  werden  könne.

VI.  Besetzung  der  Stellen.

K3  Zum  Poltizeybdirektor  ernennen
Wir  hiemit  definitiv  den  in  dieser  Eigenschaft
  bereits  provisorisch  angestellten  Landesbommissär,
  Ferdinand  Freyherrn  von
Andrian,  für  welchen  Wir  das  Dekret
unter  dem  heutigen  Tage  ausfertigen  lassen.

(&.  3r.  Zum  Polizeykommissär  mit  dem
Range  eines  Stadtgerichtsrathes  ernennen
Wir  den  ehemaligen  Senator  und  bleherlgen
  provisorischen  Polizeykommissär,  Franz
Anton  von  Chrismar,  für  welchen
ebenfalls  das  Anstellungs  =  Dekret  heute
auagefertiget  wird.

#.  3z.  Zum  ersten  Polizen-Aktuar  ernennen
  Wir  den  ehemaligen  Referendär  bey
dem  Handwerkögerichte,  Lizentiat  Michael
  Herbst.

Zum  zweypten  und  dritten  Akbtuar  die  beyden
  ehemaligen  Stadtgerichts=  Assessoren,
Ferdinand  von  Precht,  und  Philipp
Paul  von  Rauner.

K.  33.  Zu  Offizianten  der  ersten  Klasse
ernennen  Wir:

a.  Den  ehemaligen  Adbokaten  und  bishe-72



rigen  Sekretär  der  Zentral=  Deputation,
Philipp  Jakob  Hindenach;

b.  den  pensionirten  Fourier  der  ehemaligen
  Stadtgarde,  Ludwig  Benjamin
Rebinger;

FTc.  den  ehemaligen  Schreiber  in  dem  Kloster
heil.  Kreuz,  und  bisherigen  Kriegskommissions-Diurnisten,
  Joseph  Barrmann.

Zu-Ofsizianten  der  zweyten  Klasse:

d.  Den  Praktikanten  in  dem  Polizeybüreau,
  Karl  von  Konenberg;

e.  den  ehemaligen  Stadtpfleger-Trabanten,
  und  provisorischen  Polizey,  Offzzianten,
Georg  Friederich  Unger;

f.  den  ehemaligen  Stadtthürmer,  Ch  ristoph
  Benz.

K.  31.  Als  Markts=  Inspektor  bestätigen
  Wir  den  diese  Stelle  proviforisch  versehenden
  ehemaligen  Strafamts-Abtuar,
Lizenziat  Christoph  Jakob  Brucker.

§.  35.  Zum  Polizen-Chirurgen  ernennen
  Wir  den  dieses  Geschaäft  bereits  provisorisch
  versehenden  Megister  Chirurgiee,
Johann  Cbristoph  Breyvogel.

K.  36.  Als  Ober-Rottmeister  sind  Uns
genehm:

a.  Der  bisherige  Feldwebel  bep  Unserm
dritten  Linien-Infanterle-Regiment  Herzog
Karl,  Heinrich  Gerber;

b.  der  ehemalige  Feldwebel  bey  der  Augsburgischen
  Stadtgarde,  Christoph  Crellz
dann  als  Unter-Rottmeister;

Pc.  der  Feldwebel  bey  dem  drltten  Linien=Infanterie-Regiment
  Herzog  Karl,  Philipp
  Trapp;