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Tarbezuge unterliegen, und sich in jener
provisorischen Verordnung nicht finden, sogleich
die gehoͤrige Anzeige zu machen, um
das Erfoderliche suppliren zu koͤnnen.
Nach den obigen Bestimmungen ist der
Etat der Polizeydirektion zu rektisiziren,
und ordnungsmäßig vorzulegen, damit der zu
Deckung des Desizits erfoderliche jährliche
Zuschuß aus der Provinzial-Staatskasse ndher
bestimmt, und angewiesen werden könne.
VI. Besetzung der Stellen.
K3 Zum Poltizeybdirektor ernennen
Wir hiemit definitiv den in dieser Eigenschaft
bereits provisorisch angestellten Landesbommissär,
Ferdinand Freyherrn von
Andrian, für welchen Wir das Dekret
unter dem heutigen Tage ausfertigen lassen.
(&. 3r. Zum Polizeykommissär mit dem
Range eines Stadtgerichtsrathes ernennen
Wir den ehemaligen Senator und bleherlgen
provisorischen Polizeykommissär, Franz
Anton von Chrismar, für welchen
ebenfalls das Anstellungs = Dekret heute
auagefertiget wird.
#. 3z. Zum ersten Polizen-Aktuar ernennen
Wir den ehemaligen Referendär bey
dem Handwerkögerichte, Lizentiat Michael
Herbst.
Zum zweypten und dritten Akbtuar die beyden
ehemaligen Stadtgerichts= Assessoren,
Ferdinand von Precht, und Philipp
Paul von Rauner.
K. 33. Zu Offizianten der ersten Klasse
ernennen Wir:
a. Den ehemaligen Adbokaten und bishe-72
rigen Sekretär der Zentral= Deputation,
Philipp Jakob Hindenach;
b. den pensionirten Fourier der ehemaligen
Stadtgarde, Ludwig Benjamin
Rebinger;
FTc. den ehemaligen Schreiber in dem Kloster
heil. Kreuz, und bisherigen Kriegskommissions-Diurnisten,
Joseph Barrmann.
Zu-Ofsizianten der zweyten Klasse:
d. Den Praktikanten in dem Polizeybüreau,
Karl von Konenberg;
e. den ehemaligen Stadtpfleger-Trabanten,
und provisorischen Polizey, Offzzianten,
Georg Friederich Unger;
f. den ehemaligen Stadtthürmer, Ch ristoph
Benz.
K. 31. Als Markts= Inspektor bestätigen
Wir den diese Stelle proviforisch versehenden
ehemaligen Strafamts-Abtuar,
Lizenziat Christoph Jakob Brucker.
§. 35. Zum Polizen-Chirurgen ernennen
Wir den dieses Geschaäft bereits provisorisch
versehenden Megister Chirurgiee,
Johann Cbristoph Breyvogel.
K. 36. Als Ober-Rottmeister sind Uns
genehm:
a. Der bisherige Feldwebel bep Unserm
dritten Linien-Infanterle-Regiment Herzog
Karl, Heinrich Gerber;
b. der ehemalige Feldwebel bey der Augsburgischen
Stadtgarde, Christoph Crellz
dann als Unter-Rottmeister;
Pc. der Feldwebel bey dem drltten Linien=Infanterie-Regiment
Herzog Karl, Philipp
Trapp;