Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1913. (79)

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Dividendengenuß  einer  Seits  und  das  durch  beiderlei  Actiengattungen  zusammen  repräsentirte
nominelle  Actiencapital  anderer  Seits  dabei  zu  Grunde  gelegt  wird.
Wir  wollen,  daß  dem  Inhalte  dieses  Nachtragsstatuts  von  Jedermann,  den  es  angeht,
nachgegangen  werde,  und  haben  zu  dessen  Beurkundung  gegenwärtiges
Bestätigungsdecret

unter  Eigenhändiger  Vollziehung  ertheilt,  auch  demselben  Unser  Königliches  Siegel  beidrucken
  lassen.
Dresden,  den  7ten  October  1847.

Friedrich  August

Johann  Paul  von  Falkenstein.
Albert  von  Carlowitz.

Nachtrag  zu  den  Statuten
für  die  Löbau-Zittauer  Eisenbahngesellschaft

vom  10ten  Januar  1845.

 

&  1.  Zum  Ersatze  des  nach  §  20  der  Statuten  für  die  Löbau-Zittauer  Eisenbahngesellschaft
  aus  dem  Anlagecapitale  vorschußweise  entnommenen  Betrags  der  Zinsen  auf  die
Einzahlungen  während  der  Bauzeit,  und  zur  Aufbringung  des  durch  unvorhergesehene  Fälle
zur  Vollendung  des  Baues  der  Löbau-Zittauer  Eisenbahn  sich  herausstellenden  Mehrbedarfs
wird  das  ursprüngliche  Actiencapital  der  Gesellschaft  dieser  Bahn  von  2,000,000  Thalern
um  500,000  Thaler  erhöht.

&  2.  Zu  diesem  Behufe  werden  20,000  Stück,  auf  den  Inhaber  lautende  Actien  Lit.
B.  creirt,  welche  nicht  nur  in  Hinsicht  auf  Zinsen  und  Dividende,  sondern  auch  hinsichtlich
des  Capitalbetrags  den  §§  10,  11,  12  resp.  13  gedachten  Vorzug  vor  den  Stammactien

à  100  Thlr.  —  —,  die  nunmehr  unter  Lit.  A.  auszufertigen  sind,  genießen.
§J  3.  Auf  jede  Actie  Lit.  B.  darf  nur  ein  die  Summe  von  Fünf  und  Zwanzig  Thalern
  —  —  erreichender  Gesammteinschuß  eingefordert,  diese  Bestimmung  auch  auf  keine

Weise  abgeändert  werden.

&  4.  Die  Einzahlungen  auf  die  Actien  Lit.  B.  geschehen  in  3  Terminen,  und  zwar
mit  5  Thalern  —  —  gleichzeitig  mit  der  letztern  Einzahlung  auf  die  Actien  Lit.  A.  und