Full text: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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wesentlichen Umgestaltung der sächsischen indirekten Steuern, 
nämlich zur Einführung der Akzise, deren volle Entfaltung 
freilich erst in den Anfang des 18. Jahrhunderts fällt.!) Im 
Jahre 1641 führte man nämlich die „Land- und Warenakzise“ 
ein als dauernde Abgabe ‚‚von allen Waren im Lande, sie haben 
Namen wie sie wollen“. Nur die Ritterschaft war für ihren 
Bedarf landakzisfrei. Diese Akzise traf naturgemäß die Städte 
am stärksten. Daher suchten sie wiederholt, aber vergebens, 
durch eine Erhöhung der allgemein zu tragenden Schocksteuer 
die Aufhebung der Akzise durchzusetzen. Diese letztere wurde 
zwar auch 1670 aufgehoben, bald aber wieder eingeführt. Seit 
Einführung der Generalakzise durch die Generalakzise-Ordnun- 
gen von 1705 und 1707 galt sie für Stadt und Land gleich- 
mäßig und wurde in der Hauptsache erhoben: a) von allen aus- 
ländischen Waren (mit wenigen Ausnahmen) beim Eingang 
über die Zollstädte und an den Toren; b) bei den Produzenten 
von inländischer Wolle, inländischen Tuch- und Leinenwaren, 
Heu usw. 
Ferner wurde nach dem Vorbilde des alten preußischen 
Staates auch in Kursachsen im Jahre 1703 resp. 1705 die sog. 
Generalakzise in den Städten?) eingeführt (endgültig geregeli 
1707). Man wollte durch jene „große Akzise“ namentlich Han- 
del und Gewerbe, als die immer mehr in den Vordergrund 
tretenden Hauptquellen des städtischen Erwerbs, mittelst ver- 
schiedenartiger, die einzelnen städtischen Erwerbsmittel genau 
erfassender indirekter Abgaben stärker zur Steuer heranziehen. 
Den städtischen Grundbesitz suchte man dagegen dadurch zu 
entlasten, daß man, wie berührt, den Städten den damaligen 
Betrag der Schock- und Quatembersteuer erließ. 
Diese städtische Akzise wurde erhoben: 1. von allen in 
den Verkehr tretenden Waren?) ohne Rücksicht auf ihren Ur- 
sprung und ihre frühere Steuerbelastung; 2. als „Nahrungs- 
geld“ von allen Professionisten, das größtenteils solche Per- 
sonen traf, deren Nahrungsstand am wenigsten gesichert war, 
wie z. B. Tagelöhner, Handarbeiter usw.; 3. als Grundabgaben: 
Akzisgrundsteuer. 
Die Generalakzise wurde später auch auf das platte Land 
1) S. über die indirekten Steuern, namentlich über das Akzisesysten: 
Landt.-Akten 1833, 1. Abt. Bd. 2 S. 684 ff. (Dekret an die Stände) ; Fr. S. 
Möhnert a. a. O.; Engel in der Zeitschr. des Statist. Bur. 1858; Landt.-Akten 
1863/64, Beil. zur 3. Abt., Bd. 15. 314 ff.; Hunger a. a. O., S. 141ff.; Robert 
Wuttke, Die Einführung der Landakzise und der Generalkonsumtionsakzise 
in Kursachsen, 1890; namentlich auch die öfters angeführte Denkschrift, 
S.5fl.; Philippovich, Artikel „Akzise“ in der 2. Aufl. des Handwörterbuchs 
der Staatswissenschaften. 
2) Leipzig nahm eine Sonderstellung ein. 
8) Die städtische Generalakzise belastete insbesondere auch die Ge: 
werbsmaterialien beim Eingang ii die Städte — worin die ersten Anfünge 
einer Gewerbesteuer zu erkennen sind.
	        
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