Full text: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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bis 18361) zur Übersicht zu bringen, wobei die in Tabelle I 
Seite 17 eingestellten Daten der besseren Übersichtlich- 
keit halber durch Zusammenziehung der Etatsposten des amt- 
lichen Budgets nach finanzwissenschaftlichen Prinzipien ge- 
bildet sind. 
Nach vorstehender Tabelle basierte der sächsische Staats- 
haushalt in den 1830er Jahren auch schon vorzugsweise auf 
Steuern, ungefähr zu zwei Dritteln seiner Reineinnahme. Von 
den Steuern und sonstigen Abgaben waren nach dem Roh- 
ertrage ca. 40% direkte und 60% indirekte, wobei von letz- 
teren etwa 110% auf Verkehrssteuern und 10% auf Gebühren 
entfallen. Nach dem Reinertrage waren ca. 470% direkte und 
530) indirekte Abgaben (einschließlich etwa 11% Verkehrs- 
steuern und 13% Gebühren). Jedoch ist die Einstellung einiger 
Posten in diese Steuergruppen wegen ihres zweifelhaften Cha- 
rakters nicht ganz sicher. Dies gilt namentlich bezüglich der 
Generalakzise. Indessen dürften immerhin die direkten und in- 
direkten Abgaben (einschließlich Verkehrssteuern und Gebüh- 
ren) nach dem Reinertrage ungefähr sich die Wage halten. 
Von den direkten Steuern dürften nach dem Reinertrage etwa 
85—88% auf Grundsteuern und 12—15% auf Gewerbs- und 
persönliche Abgaben (nämlich rund 152000 Taler Personen- 
steuer + ca. 60000 Taler sogen. Nahrungsquatember in der 
Quatembersteuer?) u. dgl.) entfallen. Aber auch dies läßt sich 
nicht mit vollständiger Sicherheit feststellen. 
1) Dieser Voranschlag für 1834—36 ist bei v. Reden, Bd. I S. 1209 if. 
abgedruckt. 
2) S. Erläuterungen zu dem Entwurf des Gewerbe- und Personal- 
steuergesetzes von 1834 (Landt.-Akten 1833, 1. Abt. 2. Bd. S. 689).
	        
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