Full text: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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B. Die Staatssteuerreform von 1902: Einführung der Vermögens- 
(Ergänzungs)-steuer und Abänderung des Einkommensteuerge- 
I. DieLicht- und Schattenseiten der allgemeinen Einkommensteuern 
1. Allgemeine Vorzüge der Einkommensteuern 
II. Die Ausgestaltung der sächsischen Einkommensteuer im einzelnen 
1. Die subjektive Steuerpflicht . . . . 2 2 2 2 2 200. 
b) Besteuerung der juristischen Personen 
2. Der Einkommensbegriff als Grundlage der Einkommens- 
3. Die gesetzliche Gliederung des Einkommens nach seinen 
Quellen „2. 2 2 2 Ce En re re. 
maßgebenden Zeitraums . . 2... 2: 2 2 2 2 2 20 e. 
5. Die Besteuerung nach dem Verbrauchsaufwand . ... . 
7. Die Untergrenze der Einkommensteuer von 400 Mark . . 
8. Die Veranlagung nach Haushaltungen und die steuerfreien 
über der Veranlagung nach Einzelpersonen. ...... 
9, Berücksichtigung der Ausgaben neben den Einkünften. . 
11. Verschiedene Bestimmungen . . . 2.2 2 2 2222 0.% 
C. Einkommensteuer-Statistik . . . 22 2 2 2 2 20 200. 
1. Allgemeines 2.2 2 2 2 on nern. 
kommen von 1879 bis 1902 
3. Das Einkommen der juristischen Personen insbesondere . 
5. Das Einkommen in Stadt und Land 
6. Statistische Tabellen. . . 2 2 2 2 2 2 2 2 2 nr 2 ne. 
Die Vermögens (Ergänzungs)-steuer. 
A. Der Steuerreformplan von 1897/98 
SetZeSs oo 0 0 ne 
I. Allgemeine Vorzüge und Mängel der persönlichen Vermögens 
stuem „2. 2: 2 0 ren 
192 
206 
II, Die Ausgestaltung der sächsischen Vermögens(Ergänzungs) 
B. Die sächsische allgemeine Einkommensteuer 
9. Allgemeine Mängel der Einkommensteuen = = -. 
a) Besteuerung der physischen Personen 
besteuerung 
4. Die Bestimmung des für die Bemessung des Einkommens 
6. Der Steuertarif . . 2... 2. 2 EEE Er ern. 
Arbeitseinkünfte der Hausfrau und der Hauskinder gegen- 
10. Insbesondere das Prinzip des indirekten Deklarationszwangs 
12. Schlußbetrachtung . . . . 2 2 2 2 2 2 2 en. 
2. Die Entwicklung der kleinen, mittleren und großen Ein- 
4. Das Einkommen nach seinen Quellen 
Dritter Teil. 
C. Das sächsische Ergänzungssteuergesetz vom 2. Juli 1902. 
-steuer
	        
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