Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1918. (45)

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für  wiederkehrende  öffentliche  Lasten,  für  die  nach  dem  1.  August  1914  von  der  zuständigen
Behörde  Ausstand  gewährt  worden  ist.

Gegeben  zu  München,  den  17.  Februar  1918.

Ludwig.

v.  Dandl.  v.  Thelemann.  v.  CGreunig.  v.  Seidlein.  Dr.  v.  Knilling.  Dr.  v.  Brettreich.
v.  Dellingrath.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
«  Der  Regierungsrat
im  K.  Staatsministerium  des  Innern:
Hartmann.

 

Nr.  5483.

Bekanntmachung,  Auflösung  und  anderweitige  Organisation  von  Forstdienststellen  betreffend.

K#.  Staatsministerium  der  Hinanzen,
Ministerial-Forstabteilung.

Seine  Majestät  der  König  haben  mit  Allerhöchster  Entschließung  vom  15.  Februar  1918
anzuordnen  geruht,  daß  beginnend  vom  1.  März  1918  die  Försterstellen  in  Dettenschwang,
Forstamts  Diessen  und  in  Greißelbach,  Forstamts  Dinkelsbühl,  in  etatsmäßige  Waldwärterstellen
  umgewandelt  werden.

München,  den  19.  Februar  1918.
u.  Grennig.
Auszug  aus  der  Adels-Matrikel!  am  16.  Februar  1918  der  Oberleutnant
des  Königreichs.  der  Reserve  eines  Feld-Artillerie-Regiments
Georg  Ritter  von  Ebert  für  seine  Person
als  Ritter  des  Militär-Max-Joseph-Ordens
In  die  Adels-Matrikel  wurde  eingetragen:  bei  der  Nitterklasse.