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Wertvoller als absolute sind für finanzstatistische Ver-
gleichungen Relativzahlen, wie sie in nachstehender Tabelle IV
zur Übersicht gebracht sind.
Tabelle IV.
Entwicklung der sächsischen direkten Staatssteuern
in der Zeit von 1844—1874 in Relativzahlen.’)
| I. Prozente vom gesamten direkten Staatssteuerertrag
Steuergattung | (brutto)
| 1844 | 1850 | 1855 | 1860 | 1865 | 1870 | 1872 | 1873 | 1874
78,7| 75,7 73,7| 685! 642 |
Grundsteuer 57,6) 53,5! 49,6 | 46,5
Gewerbe- und |
Personalsteuern | 21,3| 24,3| 26,3| 31,5| 35,8. 42,4 46,5, 50,4| 53,5
100,0 | 100,0 | 100,0 100,0. 100,0 | 100,0 | 100,0 100,0 100,0
Steuergattung | II. Progression.
Grundsteuer | 100 103 | 104 | 106 | ııı | 117 | 120 | 192 | 193
Gewerbe- und | |
Personalsteuern | 100 121 | 137 | 181 | 229 | 318 | 384 | 463 | 521
Aus vorstehender Tabelle ersieht man, wie sich das Ver-
hältnis zwischen den beiden großen Steuergruppen, der Grund-
und der Gewerbe- und Personalsteuer, im Laufe der Zeit ganz
erheblich verschoben hat. Es tritt hier die relativ starke Ent-
wicklung der Gewerbe- und Personalsteuer zwischen 1844 bis
1874 besonders hervor. In der Steigerung des Ertrags der
Gewerbe- und Personalsteuer seit 1844 auf das 5—6fache, da-
gegen nur um rund 250% bei der Grundsteuer, wo, abgesehen
von Zuschlägen, die Ertragssteigerung im allgemeinen nur auf
Neubauten zurückzuführen ist, kommt der gewaltige Auf-
schwung des sächsischen Wirtschaftslebens insbesondere seit
den 1860er und 1870er Jahren deutlich zum Ausdruck. Es ist
freilich hierbei zu berücksichtigen, daß die erhebliche Ertrags-
steigerung der Gewerbe- und Personalsteuer auch mit auf die
gerade durch jenen wirtschaftlichen Aufschwung vorzugsweise
veranlaßten Reformen jener Besteuerung, die, wie früher her-
vorgehoben, immer mehr und mehr in die Bahnen der persön-
lichen Besteuerung übergeführt und dadurch elastischer wurde,
zurückzuführen ist.
ı) In Tab. IV sind die Tab. II und III zugrunde gelegt worden, wobei
jedoch von den Zuschlägen abgesehen wurde.