Full text: Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

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Wertvoller als absolute sind für finanzstatistische Ver- 
gleichungen Relativzahlen, wie sie in nachstehender Tabelle IV 
zur Übersicht gebracht sind. 
Tabelle IV. 
Entwicklung der sächsischen direkten Staatssteuern 
in der Zeit von 1844—1874 in Relativzahlen.’) 
| I. Prozente vom gesamten direkten Staatssteuerertrag 
Steuergattung | (brutto) 
| 1844 | 1850 | 1855 | 1860 | 1865 | 1870 | 1872 | 1873 | 1874 
78,7| 75,7 73,7| 685! 642 | 
  
  
  
  
  
Grundsteuer 57,6) 53,5! 49,6 | 46,5 
  
Gewerbe- und | 
Personalsteuern | 21,3| 24,3| 26,3| 31,5| 35,8. 42,4 46,5, 50,4| 53,5 
100,0 | 100,0 | 100,0 100,0. 100,0 | 100,0 | 100,0 100,0 100,0 
  
  
  
  
Steuergattung | II. Progression. 
  
Grundsteuer | 100 103 | 104 | 106 | ııı | 117 | 120 | 192 | 193 
Gewerbe- und | | 
Personalsteuern | 100 121 | 137 | 181 | 229 | 318 | 384 | 463 | 521 
  
Aus vorstehender Tabelle ersieht man, wie sich das Ver- 
hältnis zwischen den beiden großen Steuergruppen, der Grund- 
und der Gewerbe- und Personalsteuer, im Laufe der Zeit ganz 
erheblich verschoben hat. Es tritt hier die relativ starke Ent- 
wicklung der Gewerbe- und Personalsteuer zwischen 1844 bis 
1874 besonders hervor. In der Steigerung des Ertrags der 
Gewerbe- und Personalsteuer seit 1844 auf das 5—6fache, da- 
gegen nur um rund 250% bei der Grundsteuer, wo, abgesehen 
von Zuschlägen, die Ertragssteigerung im allgemeinen nur auf 
Neubauten zurückzuführen ist, kommt der gewaltige Auf- 
schwung des sächsischen Wirtschaftslebens insbesondere seit 
den 1860er und 1870er Jahren deutlich zum Ausdruck. Es ist 
freilich hierbei zu berücksichtigen, daß die erhebliche Ertrags- 
steigerung der Gewerbe- und Personalsteuer auch mit auf die 
gerade durch jenen wirtschaftlichen Aufschwung vorzugsweise 
veranlaßten Reformen jener Besteuerung, die, wie früher her- 
vorgehoben, immer mehr und mehr in die Bahnen der persön- 
lichen Besteuerung übergeführt und dadurch elastischer wurde, 
zurückzuführen ist. 
  
ı) In Tab. IV sind die Tab. II und III zugrunde gelegt worden, wobei 
jedoch von den Zuschlägen abgesehen wurde.
	        
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