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Wertvoller als absolute sind für finanzstatistische Vergleichungen
Relativzahlen, wie sie in nachstehender Tabelle IV
zur Übersicht gebracht sind.
Tabelle IV.
Entwicklung der sächsischen direkten Staatssteuern
in der Zeit von 1844—1874 in Relativzahlen.’)
| I. Prozente vom gesamten direkten Staatssteuerertrag
Steuergattung | (brutto)
| 1844 | 1850 | 1855 | 1860 | 1865 | 1870 | 1872 | 1873 | 1874
78,7| 75,7 73,7| 685! 642 |
Grundsteuer 57,6) 53,5! 49,6 | 46,5
Gewerbe- und |
Personalsteuern | 21,3| 24,3| 26,3| 31,5| 35,8. 42,4 46,5, 50,4| 53,5
100,0 | 100,0 | 100,0 100,0. 100,0 | 100,0 | 100,0 100,0 100,0
Steuergattung | II. Progression.
Grundsteuer | 100 103 | 104 | 106 | ııı | 117 | 120 | 192 | 193
Gewerbe- und | |
Personalsteuern | 100 121 | 137 | 181 | 229 | 318 | 384 | 463 | 521
Aus vorstehender Tabelle ersieht man, wie sich das Verhältnis
zwischen den beiden großen Steuergruppen, der Grundund
der Gewerbe- und Personalsteuer, im Laufe der Zeit ganz
erheblich verschoben hat. Es tritt hier die relativ starke Entwicklung
der Gewerbe- und Personalsteuer zwischen 1844 bis
1874 besonders hervor. In der Steigerung des Ertrags der
Gewerbe- und Personalsteuer seit 1844 auf das 5—6fache, dagegen
nur um rund 250% bei der Grundsteuer, wo, abgesehen
von Zuschlägen, die Ertragssteigerung im allgemeinen nur auf
Neubauten zurückzuführen ist, kommt der gewaltige Aufschwung
des sächsischen Wirtschaftslebens insbesondere seit
den 1860er und 1870er Jahren deutlich zum Ausdruck. Es ist
freilich hierbei zu berücksichtigen, daß die erhebliche Ertragssteigerung
der Gewerbe- und Personalsteuer auch mit auf die
gerade durch jenen wirtschaftlichen Aufschwung vorzugsweise
veranlaßten Reformen jener Besteuerung, die, wie früher hervorgehoben,
immer mehr und mehr in die Bahnen der persönlichen
Besteuerung übergeführt und dadurch elastischer wurde,
zurückzuführen ist.
ı) In Tab. IV sind die Tab. II und III zugrunde gelegt worden, wobei
jedoch von den Zuschlägen abgesehen wurde.