Full text : Die direkten Staatssteuern im Königreich Sachsen mit besonderer Berücksichtigung der allgemeinen Einkommensteuer.

69

Wertvoller  als  absolute  sind  für  finanzstatistische  Vergleichungen
  Relativzahlen,  wie  sie  in  nachstehender  Tabelle  IV
zur  Übersicht  gebracht  sind.

Tabelle  IV.

Entwicklung  der  sächsischen  direkten  Staatssteuern
in  der  Zeit  von  1844—1874  in  Relativzahlen.’)

|  I.  Prozente  vom  gesamten  direkten  Staatssteuerertrag
Steuergattung  |  (brutto)

|  1844  |  1850  |  1855  |  1860  |  1865  |  1870  |  1872  |  1873  |  1874
78,7|  75,7  73,7|  685!  642  |

 

 

 

 

 

Grundsteuer  57,6)  53,5!  49,6  |  46,5

 

Gewerbe-  und  |
Personalsteuern  |  21,3|  24,3|  26,3|  31,5|  35,8.  42,4  46,5,  50,4|  53,5

100,0  |  100,0  |  100,0  100,0.  100,0  |  100,0  |  100,0  100,0  100,0

 

 

 

 

Steuergattung  |  II.  Progression.

 

Grundsteuer  |  100  103  |  104  |  106  |  ııı  |  117  |  120  |  192  |  193
Gewerbe-  und  |  |
Personalsteuern  |  100  121  |  137  |  181  |  229  |  318  |  384  |  463  |  521

 

Aus  vorstehender  Tabelle  ersieht  man,  wie  sich  das  Verhältnis
  zwischen  den  beiden  großen  Steuergruppen,  der  Grundund
  der  Gewerbe-  und  Personalsteuer,  im  Laufe  der  Zeit  ganz
erheblich  verschoben  hat.  Es  tritt  hier  die  relativ  starke  Entwicklung
  der  Gewerbe-  und  Personalsteuer  zwischen  1844  bis
1874  besonders  hervor.  In  der  Steigerung  des  Ertrags  der
Gewerbe-  und  Personalsteuer  seit  1844  auf  das  5—6fache,  dagegen
  nur  um  rund  250%  bei  der  Grundsteuer,  wo,  abgesehen
von  Zuschlägen,  die  Ertragssteigerung  im  allgemeinen  nur  auf
Neubauten  zurückzuführen  ist,  kommt  der  gewaltige  Aufschwung
  des  sächsischen  Wirtschaftslebens  insbesondere  seit
den  1860er  und  1870er  Jahren  deutlich  zum  Ausdruck.  Es  ist
freilich  hierbei  zu  berücksichtigen,  daß  die  erhebliche  Ertragssteigerung
  der  Gewerbe-  und  Personalsteuer  auch  mit  auf  die
gerade  durch  jenen  wirtschaftlichen  Aufschwung  vorzugsweise
veranlaßten  Reformen  jener  Besteuerung,  die,  wie  früher  hervorgehoben,
  immer  mehr  und  mehr  in  die  Bahnen  der  persönlichen
  Besteuerung  übergeführt  und  dadurch  elastischer  wurde,
zurückzuführen  ist.

 

ı)  In  Tab.  IV  sind  die  Tab.  II  und  III  zugrunde  gelegt  worden,  wobei
jedoch  von  den  Zuschlägen  abgesehen  wurde.