demselben negativen Erfolge den Verzicht auf seinen Stuhl
nahegelegt hatte, erfolgte am 20. November 1837 die Abführung
des Erzbischofs als Staatsgefangenen auf die Feste Minden.
Ähnlich erging es dem Posener Erzbischof Dunin, der
mit der alten Praxis brechen wollte und seinen Klerus unter
Bedrohung der Suspension vom Amte anwies, nur bei Vorliegen
des Versprechens katholischer Kindererziehung eine gemischte
Ehe einzusegnen. Er wurde 1839 zu sechsmonatlicher Festungsstrafe
und zum Verluste seines Amtes verurteilt. 17)
Diese beiden Taten riefen natürlich in Rom die größte
Entrüstung hervor, die sich in der äußerst scharfen Allokutionen
Gregors XVI. vom 10. 12. 1837 und September 1838 spiegelt.
Die Allokutionen kamen wie ein Blitz aus heiterem Himmel;
Bunsen sagte, er habe sie ebensowenig wie ein anderer vorhergesehen,
118) Trotzdem glaubte man in Berlin, noch eine Versöhnung
erreichen zu können, zu welchem Zwecke man Bunsen
schleunigst wieder nach Rom entsandte; diesem widerfuhr dort
aber nur schroffe Zurückweisung und die Antwort, die Freilassung
Drostes sei unumgängliche Vorbedingung für eine Besprechung,
auf die sich die Kurie einlassen könne,
Obwohl durch Cappacini gewarnt, der Papst werde den
Gesandten nicht empfangen, richtete Bunsen eine Note von
Ancona aus an den römischen Staatssekretär Lambruschini; die
Antwort war ablehnend. Bunsen machte die Wiedereinsetzung
Drostes von gewissen Garantien abhängig, erhielt aber nun
überhaupt keine Antwort mehr.
Auch die dem eigenen Ministerium unterbreiteten Vorschläge,
die auf einen Frieden abzielten, fanden keinen Beifall; vielmehr
wurde dem Gesandten bedeutet, er habe sich jeder Kundgebung
gegenüber dem Vatikan zu enthalten, bis er Instruktionen
empfinge, Diese bestanden in der Zurückziehung der von
Bunsen verfertigten Noten, was der schließliche Anlaß zu seiner
Entlassung wurde, um die er am I. 1. 1838 abermals einge-117)
Nippold, Handbuch II, Seite 685.
118) Bunsens Leben I, 8. 481.
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