Full text : Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

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2.  Des  katholischen  Kirchenraths.

Die  diesjaͤhrigen  Dienstpruͤfungen  der  katholischen  Schullehrer  und  Provisoren  betreffend.

Im  laufenden  Jahre  werden  für  die
Schullehrer  und  Provisoren  zwei  Dienstprüfungen,
  am  11.  Mai  und  14.  September
  und  den  folgenden  Tagen,  in  Stuttgart
  gehalten  werden.

Dabei  haben  zu  erscheinen

1.)  die  bereits  schon  früher,  jedoch  nicht
in  Stuttgart  geprüften  Schullehrer,
wenn  sie  zur  Beförderung  auf  bessere
Srtadt=  eder  Land-Schuldienste  fähig
erblärt  werden  wollen;

2.)  die  Provisoren,  welche  zur  ersten
Anstellung  noch  nicht  fähig  erblärt
sind,  das  auste  Jahr  zurückgelegt,  und
volle  drei  Jahre  wirklich  Provisorats--dienste

  in  öffentlichen  Schulen  geleister
haben.
Uebrigens  beruft  man  sich  auf  die  unterm
  5.  Februar  1327,  Regierungs-Blatt
S.  06  gegebenen  weiteren  Weisungen.
Die  Prüfungs-Candidaten  haben  sich
vier  Wochen  vorher  mit  Bribericht  des
Schul-Inspebtors  dahier  zu  melden,  und
über  die  Erfordernisse  zu  legitimiren,
sonach,  wenn  keine  Abweisung  erfolgt,
am  10.  Mai  oder  13.  September  Nachmittags
  auf  der  Kanzlei  des  katholischen
Kirchenraths  zu  erscheinen.
Stuttgart  den  15.  März  13824.
Camerer.

b)  Die  Präfungen  für  katholische  Musierlehrer  betreffend.

Für  diejenigen  Schullehrer,  welche  als
Musterlehrer  aufgestellt  zu  werden  wünschen,
  ist  im  laufenden  Jahre  der  11.  Mai
samt  den  folgenden  Tagen  zur  Prüfung
bestimmt.

Die  Meldungen  dazu  mit  dem  schulinspektoratamtlichen
  Beiberichte  müssen

vier  Wochen  vorher  dahier  einkommen;
erfolgt  hierauf  keine  Abweising,  so  haben
sich  die  Kandidaten  am  2o.  Mai  Nachmittags
  auf  der  Kanzlei  des  katholischen
Kirchenraths  einzufinden.
Stuttgart  den  15.  März  138:4.
Camerer.

c)  Die  diesjährigen  Prüfungen  der  katholischen  Schul-Incipienten  betreffend.

Die  weiteren  Prüfungen  der  Schul-Incipienten
  für  Provisorate  sind  im  laufenden

  Jahre  auf  den  1½8.  Mai  und  14.
September  festgesebt.  Nur  diejenigen