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zum Bach, Schwarzenbach, Seeger,
Schweinegg: Hollen, Kegel, Brandstatt,
Gsellen, Tannenmühle, Österreuthen,
Speiden, Ober= und Unterdill,
Heimen, Brandegg, Oberund
Unterlangenegg, Senkeler, Hebern,
Höchenberg, Gaimenen, Untet
der Halden, Beichetstein und
NRoß salln, mit 118 Familien enthalten.
München den 34. Juni 1815.
(Ortsgericht za Schwelnpaint.)
Der königliche Basall, Alois Freiherr
von Hacke, bilder das bestandene Patrimonialgericht
bei dem bLehen Schweinpaint,
Landgerichts Monheim, dergestalt
in ein Ortsgericht, daß es das Dorf und
die Flur Schweinpaint mit 63 angesessenen
Familien begreift.
München den 16. Juli 1815.
(Ortsgericht zu Sining.)
Der königliche Kämerer, Christoph Freiherr
von Weveld, bildet bei dem Lehen zu
Sining nachstehender Maßen ein Ortsgericht.
Dasselbe wird aus den Orten Sining,
Sanet Wolfgang, Kastelmühle,
Stolzenhof, Dezenacker, Fern und
Näher Mittenhausen mit 102 ständigen
Familien bestehen.
München den 17. Juli 1875.
S
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Im Isarkreise:
(Ortsgericht zu Benediktbeuern.)
Zu Benediktbeuern im Landgerichte
Tölz, bilder der Nitter Joseph von Ußschneider
für sich, und jene Deszendenten,
auf welche er den Adel nach den bestehenden
Verordnungen transmittiren wird, in dem
Steuerdistrikte Benediktbeuernein Ortsgericht,
nämlich in den Orten Leimgru,
ben, Benediktbeuern, Vornholz,
Häusern, Geschwend und Straßberg,
zusammen aus 183 ständigen Familien
in obigem Landgerichre.
München den 12. Juni 1815.
Pfarreien und Benefizien-Erledigungen.
Im ÖOber Donaukreise:
1) Dle Stadepfarrei Neuburg.
Durch den am 33. Juli erfolgten Sterb
fall des bisherigen Pfarrers Franz Tremel,
ist die obere Stadtpfarret zu Sankt Peter in
Neuburg erlediget worden.
Diese Pfarrei gehört zur Diszese Augsburg,
dehnt sich über die wesiliche Hälfee der
S.tadt Neuburg aus, und enthält einschlüßig
der gleichfalls zu ihr gehörigen Garnison
2200 Seelen. Ale Filial gehört dazu das
Dorf Feldkirchen, : Stund von Neuburg.
Die Erträgnisse bestehen aus freier Wohnung,
und den Stuolgefällen, in goo fl.
firem Gehalt, dann 75 fl. für Brennholz,
in der Benuzung von Grundstücken ndmlich
fünf Tagwerk Wiesen, drei sogenannte Griesgärten,
zwölf Tagwerken Mooswiesen; von
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