Contents : Armee-Verordnungs-Blatt Achtundzwanzigster Jahrgang (28)

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Nr.  106.
Veränderungs-Nachweisung  Nr.  10  !½—
zum  namentlichen  Verzeichniß  der  ernannten  und  gewählten  Beisitzer  bz.  Stellvertreter  der  Schiedsgerichte  im
Bereiche  der  Preußischen  Heeresverwaltung.
(Nr.  10  Seite  99/105  Armee-Verordnungs-Blatt  für  1892.)

Kriegsministerium.  Berlin  den  26.  April  1894.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  Bezirk  I  Sitz  Der  Beisitzer  Der  Stellvertreter
4  Name  und  Amts-  Name  und  Amts-S
  des  Schiedsgerichts  Charalter  bz.  Wohnort  Charakter  bz.  Wohnort
*  Beschäftigung  Beschäftigung
4|  III.  Armeekorps'  Spandau  2.  Beisitzer:  1.  Stellvertreter:
Fabriken-  Spandau  Wie  bisher
Kommissarius  2.  Stellvertreter
Lundgreen  #  Wie  bisher
6  V.  Armeekorps  Posen  1.  Beisitzer:  I.  Stellvertreter:
Garnison=  Posern  Wie  bisher
Bauinspektor  2.  Stellvertreter.
Bode  Wie  bisher
2.  Beisitzer:  !  1.  Stellvertreter:
Wie  bisher  Wie  bisher
l  2.  Stellvertreter:  —
Kasernen-Inspektor  Posen
.  Hentze  .
Vorstehende  Veränderungs-Nachweisung  wird  hiermit  bekannt  gemacht.
No.  288/1.  94.  A.  7.  Bronsart  v.  Schellendorff.
Kriegsministerium.  Berlin  den  27.  April  1894.

Nr.  107.

Löhnung  der  ehemaligen  Einjährig-Freiwilligen  als  Unteroffizierkapitulanten.
Einjährig-Freiwillige  haben  nach  §.  8,  1  der  Wehrordnung  mit  Ablauf  ihres  Dienstjahres  ihre  aktive  Dienstflig
  im  stehenden  Heere  erfüllt.  Wenn  sie  demnächst  kapituliren  und  zu  Uünterosfhderen  befördert  werden,
o  steht  ihnen  vom  Tage  der  Beförderung  an  die  Löhnung  der  Unteroffizierkapitulanten  (6.  9  der  Friedensesoldungsvorschrift)

  zu.  Waren  sie  bereits  im  ersten  Dienstjahre  zu  Unterosfizieren  ernannt,  dann  wird
die  gedachte  Löhnung  vom  Beginn  der  Wirksamkeit  der  Kapitulation  an  zuständig.
No.  595/4.  94.  B.  3.  Bronsart  v.  Schellendorff.

Kriegsministerium.  Berlin  den  5.  Mai  1894.

Nr.  108.

Gesuchslisten  betreffend  Offiziere  des  Beurlanbtenstandes.
Bei  Vorschlägen  zur  Beförderung  von  Reserve=  und  Landwehroffizieren  ist  in  den  Lesachehen  —  außer
Truppentheil,  Charge  und  Name  des  Vorgeschlagenen  —  in  kurzer  Form  nur  das  Civilverhältniß,  das  Datum
der  Geburt  und  des  Diensteintritts,  die  Beförderung  zu  den  einzelnen  Chargen  vom  Sekonde-Lieutenant
aufwärts,  die  Zahl  und  Dauer  der  als  Offizier  abgeleisteten  Uebungen,  wann  uletzt  geübt,  ob  zur  Beförderung
geeignet  und  ob  abkömmlich,  bei  Landwehroffizieren  das  Datum  des  üekertriuc  zum  1.  bz.  2.  Aufgebot
anzugeben.