6. Preußens Fall und Wiederaufrichtung unter Friedrich Wilhelm III. 227
einnehmende Persönlichkeit des Königs — seine Einfachheit, Frömmigkeit und
sein Wohlwollen —, die gewissenhafte Arbeit preußischer Beamten und die
allgemeine Wehrpflicht haben allmählich die Verschmelzung der neuen Gebiete
mit Preußen erreicht. Das gesamte Staatsgebiet ward in acht Provinzen,
jede Provinz in Regierungsbezirke und diese wieder in Kreise geteilt.
An der Spitze der Staatsverwaltung stand das Ministerium, dessen Vor—
sitzender der Staatskanzler war. Daneben richtete der König den Staatsrat
neu ein, der noch heute besteht und die Aufgabe hat, unter Vorsitz des
Königs oder seines Stellvertreters die obersten Verwaltungsgrundsätze und die
Gesetzesvorlagen zu begutachten sowie überhaupt in schwierigen Fragen Rat
zu erteilen. Er besteht aus den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses,
aus Staatsdienern, welche durch ihr Amt dazu berufen sind (die aktiven Staatsminister,
Feldmarschälle u. a.) und aus (etwa 50) Staatsbürgern, welche durch
besonderes Vertrauen des Königs dazu berufen werden. Der Staatsrat versammelt
sich auf den Ruf des Königs, nicht regelmäßig.
Schon durch Gesetz vom 3. September 1814 hatte der König die in der
Not eingeführte allgemeine Wehrpflicht zu einer dauernden Einrichtung
des preußischen Staates erhoben. Jeder diensttüchtige Preuße ohne Ausnahme
war seitdem zum Kriegsdienst verpflichtet. Die Einrichtung und Verwaltung
des Heeres wurde dem Kriegsminister, die Führung desselben dem
neu eingerichteten Generalstabe übertragen.
Schwierig war die Regelung des Finanzwesens. In den Jahren
1806—1815 waren Staat und Gemeinden tief in Schulden geraten; dazu
sollten jetzt Kriegsbedürfnisse neu angeschafft, Festungen verstärkt, Vorratskammern
gefüllt, Straßen gebaut und besonders in den neuen Provinzen
manche neue Einrichtung getroffen werden. Aber gerade hier zeigte sich des
Königs Wirtschaftlichkeit und Edelmut im glänzendsten Lichte. Den Anteil
Preußens an der von Frankreich gezahlten Kriegssteuer überließ er den am
meisten geschädigten Provinzen und Gemeinden; großmütig verzichtete er auf
die ihm zustehenden Domäneneinkünfte und begnügte sich mit einem bestimmten
Einkommen, das noch nicht ein Drittel derselben betrug. Gleiche
Sparsamkeit herrschte in allen Zweigen der Staatsverwaltung; sofort begann
der König mit der Abtragung der Schulden und bestimmte die Höhe der
Staatsausgaben, die keinesfalls überschritten werden durfte. Noch folgenreicher
war die Stenerreform. Bis dahin waren sowohl die Steuern als
auch die Geldsorten in den einzelnen Landesteilen verschieden. Da die Thoraccise
den Verkehr hemmte, wurde sie hinfort nur noch von Salz, Tabak, Wein,
Bier und Branntwein erhoben, dafür aber in den größeren (126) Städten
eine Mahl= und Schlachtsteuer, für das übrige Land eine einheitliche
direkte Steuer, die Klassenstener, eingeführt.
Noch mehr als durch die Thoraccise litten Handel und Gewerbe durch
die vielen Zölle, die nicht nur an der Grenze der verschiedenen Staaten,
sondern selbst der einzelnen Provinzen erhoben wurden. Innerhalb Preußens
gab es über 60 Zölle und Tarife; der Weserschiffer passierte von Bremen
bis Minden 22 Zollstätten. Preußen hob 1818 mit der Thoraccise auch
sämtliche Binnenzölle. auf und bildete also dem übrigen Deutschland und dem
15“