Full text : Unser Preußen.

6.  Preußens  Fall  und  Wiederaufrichtung  unter  Friedrich  Wilhelm  III.  227

einnehmende  Persönlichkeit  des  Königs  —  seine  Einfachheit,  Frömmigkeit  und
sein  Wohlwollen  —,  die  gewissenhafte  Arbeit  preußischer  Beamten  und  die
allgemeine  Wehrpflicht  haben  allmählich  die  Verschmelzung  der  neuen  Gebiete
mit  Preußen  erreicht.  Das  gesamte  Staatsgebiet  ward  in  acht  Provinzen,
jede  Provinz  in  Regierungsbezirke  und  diese  wieder  in  Kreise  geteilt.
An  der  Spitze  der  Staatsverwaltung  stand  das  Ministerium,  dessen  Vor—
sitzender  der  Staatskanzler  war.  Daneben  richtete  der  König  den  Staatsrat
  neu  ein,  der  noch  heute  besteht  und  die  Aufgabe  hat,  unter  Vorsitz  des
Königs  oder  seines  Stellvertreters  die  obersten  Verwaltungsgrundsätze  und  die
Gesetzesvorlagen  zu  begutachten  sowie  überhaupt  in  schwierigen  Fragen  Rat
zu  erteilen.  Er  besteht  aus  den  volljährigen  Prinzen  des  Königlichen  Hauses,
aus  Staatsdienern,  welche  durch  ihr  Amt  dazu  berufen  sind  (die  aktiven  Staatsminister,
  Feldmarschälle  u.  a.)  und  aus  (etwa  50)  Staatsbürgern,  welche  durch
besonderes  Vertrauen  des  Königs  dazu  berufen  werden.  Der  Staatsrat  versammelt
  sich  auf  den  Ruf  des  Königs,  nicht  regelmäßig.

Schon  durch  Gesetz  vom  3.  September  1814  hatte  der  König  die  in  der
Not  eingeführte  allgemeine  Wehrpflicht  zu  einer  dauernden  Einrichtung
des  preußischen  Staates  erhoben.  Jeder  diensttüchtige  Preuße  ohne  Ausnahme
  war  seitdem  zum  Kriegsdienst  verpflichtet.  Die  Einrichtung  und  Verwaltung
  des  Heeres  wurde  dem  Kriegsminister,  die  Führung  desselben  dem
neu  eingerichteten  Generalstabe  übertragen.

Schwierig  war  die  Regelung  des  Finanzwesens.  In  den  Jahren
1806—1815  waren  Staat  und  Gemeinden  tief  in  Schulden  geraten;  dazu
sollten  jetzt  Kriegsbedürfnisse  neu  angeschafft,  Festungen  verstärkt,  Vorratskammern
  gefüllt,  Straßen  gebaut  und  besonders  in  den  neuen  Provinzen
manche  neue  Einrichtung  getroffen  werden.  Aber  gerade  hier  zeigte  sich  des
Königs  Wirtschaftlichkeit  und  Edelmut  im  glänzendsten  Lichte.  Den  Anteil
Preußens  an  der  von  Frankreich  gezahlten  Kriegssteuer  überließ  er  den  am
meisten  geschädigten  Provinzen  und  Gemeinden;  großmütig  verzichtete  er  auf
die  ihm  zustehenden  Domäneneinkünfte  und  begnügte  sich  mit  einem  bestimmten
  Einkommen,  das  noch  nicht  ein  Drittel  derselben  betrug.  Gleiche
Sparsamkeit  herrschte  in  allen  Zweigen  der  Staatsverwaltung;  sofort  begann
der  König  mit  der  Abtragung  der  Schulden  und  bestimmte  die  Höhe  der
Staatsausgaben,  die  keinesfalls  überschritten  werden  durfte.  Noch  folgenreicher
  war  die  Stenerreform.  Bis  dahin  waren  sowohl  die  Steuern  als
auch  die  Geldsorten  in  den  einzelnen  Landesteilen  verschieden.  Da  die  Thoraccise
  den  Verkehr  hemmte,  wurde  sie  hinfort  nur  noch  von  Salz,  Tabak,  Wein,
Bier  und  Branntwein  erhoben,  dafür  aber  in  den  größeren  (126)  Städten
eine  Mahl=  und  Schlachtsteuer,  für  das  übrige  Land  eine  einheitliche
direkte  Steuer,  die  Klassenstener,  eingeführt.

Noch  mehr  als  durch  die  Thoraccise  litten  Handel  und  Gewerbe  durch
die  vielen  Zölle,  die  nicht  nur  an  der  Grenze  der  verschiedenen  Staaten,
sondern  selbst  der  einzelnen  Provinzen  erhoben  wurden.  Innerhalb  Preußens
gab  es  über  60  Zölle  und  Tarife;  der  Weserschiffer  passierte  von  Bremen
bis  Minden  22  Zollstätten.  Preußen  hob  1818  mit  der  Thoraccise  auch
sämtliche  Binnenzölle.  auf  und  bildete  also  dem  übrigen  Deutschland  und  dem

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