Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

Rro.  17.  181  2.  69
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  16.  April.

Besiimmung  des  Reluitions=  Geldes  für  solche  Conscriptionepflichtige  Juden,  welchen  wegen  Verfchlung
  gegen  die  Conscriptions-Gesetze  eine  Capitulations-Zeit-Erhöhung  zuerkannt  wird.

Nach  allerhöchster  Entscheidung  Seiner  Kdnigl.  Majestät  soll  in  Fällen,  woa
Conseriptionspfiichtigen  Juden  wegen  Verfehlung  gegen  die  Consersptions-=  Gesetze  eine  Erbbhung
  der  gewkbulichen  Caritulatlons=  Zei#t  zuerkannt  wird,  für  jedes  Jahr  Capltula--tions-Zelt
  Erhthung  dem  in  der  Conseriptions-Ordrung  von  1809  bestimmten  Relustlonsgeld
  ven  Vierhundert  Gulden  die  Summe  von  Fünfzig  Galden  zugelegt  und  in  Künigl.
General-Kriegs=  Casse  berahlt  werden,  welche#  hlemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht
wird.  Stutig.  den  1.  April  1812.

Jusilz-Section  des  Koͤnigl.  Kriegs-Departements.

Decret  Königl.  Finanz-Depart.,  Section  der  Sreuern,  an  sämtliche  Ober  und
Cameral-Aemter  die  Abgabe  der  Accise-Zeichen  an  die  Aceisepftichligen  detreff.
d.  d.  15.  April  1312.

Da  von  manchen  Zell=  und  Acelse=  Beamten  die  den  Zoll=  und  Accisepflichtlgen
für  ihre  bezahlte  Schuldiakelt  abzugebende  Zeichen  nicht  immer  vollsiändig  und  dfters
gar  nicht  verabfolgt  werden,  zu  dlesem  gesetzwidrigen  Versahren  aber  die  Zoll=  und
Aerllepflichiigen  selbst  dadurch  Veranlassung  geben,  daß  sie  für  eine  vollsiändige  Bescheinigung
  der  von  ihnen  be  ablten  Gebühren  wittelst  der  Zoll=  und  Accisezeichen  zu  unbekümmert
  sind:  so  werden  hlemit  die  in  der  Zoll-Ordnung  ß.  10.  und  ::  nd  in  der
Accise-Ordnung  F.  v:  und  Herunter  er  heilten  Verschriften  wiederholt,  und  dle  Oberund
  Cameral-B-amte  angewicsen,  den  Zoll=  und  Accise  Einbringern  sowehl,  als  allen
lPren  Amts-Untergebenen  jene  gesetzliche  Anordnungen  aufs  neue  nachdrücklichst  einzu-12