794 B. Dispensir-Anstalten,
tement (unter dem 20. September 1861) Veranlassung genommen hat, den Königl, Intendanturen
den vorstehenden Erlass unter dem Auftrage mitzutheilen, sich dio Abhälfe
des zur Sprache gebrachten Uebelstandes gleichfalls angelegen sein zu lassen. ui
Mitwirkung des ärztlichen Mitgliedes der Lazareth-Kommission.
$. 7.
Bei Anschaffung und Ergänzung der, im $. 3 ad a bis d bemerkten
Gegenstände hat das ärztliche Mitglied der Lazareth-Kommission (insofern
be nämlich zugleich ärztlicher Vorstand der Dispensir-Anstalt ist)
Vorzugeweise mitzuwirken; besonders aber liegt ihm die Beurtheilung der
Qualität der empfangenen Arzneien und die gute Aufbewahrung, Zubereitung
und Dispensirung derselben, sowie die Sorge ob, dass die Arzneien
und Verbandmittel nach Massgabe der Krankenzahl des Lazareths in gehöriger
Quantität vorräthig sind; dass der höchste Grad von Ordnung
und Reinlichkeit in der Dispensir-Anstalt obwalte; dass das Dispensiren
mit der grössten Genauigkeit geschehe, und die Arzneien ori abgewogen,
nicht nach dem blosen Augenmasse verabreicht we dass die
allgemein als Gifte bezeichneten Substanzen und die dazu besonders vorhandenen
Wageschaalen, Mörser und Löffel abgesondert von den übrigen
Arzneien und Geräthschaften aufgestellt und stets unter Verschluss gehalten,
der Schlüssel dazu aber von dem, in der Dispensir-Anstalt beschäftigten
Pharmaceuten oder Hülfs-Arzte in Verwahrung genommen, und
überhaupt Alles vermieden werde, wodurch Irrungen in der Zubereitung
der Arzneien und Nachtheile für die Kranken hervorgebracht werden
können.
Zusätze. 1. (Erlass des Chefs des Militär-Medicinal-Wesens vom 7. Januar 1843.)
Euer etc. erwidere ich auf Ihr gefülliges Schreiben vom 30. December 1814 ergebenst,
dass die Kontrole der Arzneien und Verbandmittel, welcher sich, nach meinem Schreiben
vom 23. December 1814 die Herren Korps-General-Aerzte und, in Betreff der Lazaretbe
einzelnstehehender Kompagnien oder Eskadrons, die betreßenden vorgesetzten Regiments-Aerzte
bei ihren Inspektionsreisen zu unterziehen haben, nur eine ganz allgemeine
und keineswegs eine specielle sein kaun, da letztere nicht nur die Aufnahme
einer kompleten und genauen Inventur, sondern auch eine genaue Ermittelung des
Sollbestandes nothwendig machen würde, was aber sohon bei nur geringen Vorräthen
in den kleineren Larzarethen einen Zeitaufwand von mehreren Tagen erheischen würde,
und daher als unausführbar, weder den Herren General-Aorzten, noch den betreffenden
Regiments-Aerzten zugemuthet werden kann. Vielmehr kann sich die von beiden zu
übende Kontrole nur darauf beschränken, dass sie bei ihren Inspektionsreisen auch die
vorhandenen Arznei- und Verbandmittel-Vorräthe, besonders in Bezug auf deren Beschaffeuheit
besichtigen, und falls ihnen bei einem Gegenstande ırgend eine, auf eine
Nichtübereinstimmung des vorhandenen Bestandes mit dem Snll-Bestande hindeutende
Unregelmässigkeit aufstossen sollte, auf der Stelle eine „gründliche Ermittelung des
Sachrerhältnisses einleiten. Wäre in dieser Art Seitens etc. und vorzüglich des
betzoffenden Regimentz-Arstes bisher verfahren worden, so hätte das Manquement eines
hen Bruchbandes in dem betreffenden Eskadron-Lazareihs jedenfalls schon längst
Jar Sprache kommen müssen u. s. w.
2. (Cirkular en die sämmtlichen Militir-Aerzte vom 3. April 1845 od 4) Es
bört zu den Obliegenheiten der Millitär-Aerste, deren 'Truppentheile in mehreren
Barnisonen zerstreut stehen, dass sie bei ihren Bereisangen der Lazarethe der detachirten
Kompsgnien oder Eskadrons auch die Arsnei- und Verbandmittel-Bestinde
dieser kleinen Lazarethe, in Berng auf ihre Beschaffenheit und die Verbandmittel-Bestände
auch in Bezug auf ihr richtiges Vorbandensein kontrolire
3%. (Cirkular an die General - Aerste vom 35. Beptember 1854.) Bei der diesseitigen
Revision der A heben sich bei Vergleichung der
in den Ordinationsbfichern verschriebenen mit den in der tabellarischen Medikamenten-Berechnung
in Ausgabe iiten Quantitäien mancher Arzneimittel, besondere in
neuerer Zeit hing wesentliche Defekte in der Art ergeben, dass der in der betreffenden
Rubrik der tabellarischen Medikamenten-Bersehnung vom Rechnungsleger angegebene
Verbrauch von den besüglichen Gegenständen durch @ die Ordinationsbücher mtr sum
Theil‘ nachgewiesen wurde, Wiewohl nun, wegen des Dispensir-Verlustes und des