Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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b)  Austritt  eines  Rechts-Consulenten.

Da  der  zum  Staditschultheißen  in  Rottweil  ernannte  Rechto-Consulent  Dinkelmann,
von  da,  für  die  Dauer  dieser  seiner  Amtsführung  auf  die  Ausübung  der  Rechtspraris  Verzicht
  gelelstet  hat;  so  wird  solches  hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  24.  März  1846.  Prieser.

B8)  Des  Departements  des  Innern.
1.  Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung  einer  katholischen  Pfarrei  für  die  Gemeinde
Deubach  mit  Sailtheim,  O.A.  Mergentheim.

Für  die  aus  dem  kirchlichen  Verbande  mit  der  katholischen  Pfarrei  Königshofen  im
Großherzogthum  Baden  austretenden  Orte  Deubach  und  Sailtheim  im  Dekanat  Mergeutheim
  ist  mit  K.  Genehmigung  vom  26.  November  v.  J.  eine  eigenc  katholische  Pfarrei
mit  dem  Sitze  in  Deubach  erichtet  worden;  was,  nachdem  nunmehr  vie  Vollzugsanordnungen
getroffen  sind,  veröffentlicht  wird.

Stuttgart  den  16.  März  1846.  Schlayer.

b)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Aufstellung  eines  ständigen  evangelischen  Pfarrverwesers
·  in  Schönthal.

Vermöge  höchster  Cntschliefung  vom  18.  d.  M.  ist  genehmigt  worden,  daß  die  evangelischen
  Einwohner  in  Schönthal,  Rossack,  Verlichingen  und  Westernhausen,  sämmtlich  im
Dekanat  Künzelsau,  unter  Aufhebung  ver  bisberigen  pfarrlichen  Einrichtung  in  Schönthal
und  unter  Lostrennung  der  übrigen  Orte  von  ihrem  bisherigen  kirchlichen  Verbande  mit  den
Parreien  Korb,  Jarthausen  und  Crispenhofen  zu  einer  Pfarrgemeinde  vereinigt  werden,  für
welche  vorerst  ein  eigener  Pfarrverweser  in  Schönthal  aufgestellt  wird.  Es  wird  vieses  hiemit.
zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  19.  März  1846.  Schlaper.

IP)  Bekanntmachung  in  Betreff  der  Ausstellung  von  Reisepässen  an  Auswanderer  nach  Siebenbürgen.

Da  nach  einer  Mittheilung  der  K.  K.  österreichischen  Gesandtschaft  dahier  vorerst  keine
weiteren  Einwanderer  in  Siebenbürgen  zugelassen  werden;  so  wird  dieß  hiemit  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht,  und  werden  die  Oberämter  angewiesen,  denjenigen  ihrer  Amtsunter-