Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

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Bezeichnung
der
Eisenbahn.

 

Bezeichnung
der  Stellen,  welche  vorzugsweise
  mit  Militäranwärtern
  zu  besetzen
sind.

Altersgrenze,
bis  zu  welcher
Militäranwärter

berücksichrigt
werden
müssen.

 

 

Bezeichnung
der  Behörde,  an  welche
die  Bewerbungen  zu  richten
sind,  soweit  nicht  in  den
Vakanzanmeldungen  andere
Anstellungsbehörden  ausdrücklich
  bezeichnet  werden.

 

Bemerkungen.

 

1.

DDu

Nebenbahn  Achern-Ottenhöfen
  (LAcherthalbahn).


.)  Albthalbahn  (Karlsruhe-Herrenalb;

  Ettlingen-Pforzheim).


b)  Nebenbahn  Bruchsal-
  Hilsbach-  Menzingen.


c)  Nebenbahn  Bühl
Oberthal  (Bühlerthalbahn).


d)  Nebenbahn  Neckarbischofsheim-Hüffen-



e)  Nebenbahn  Wiesloch-Meckesheim.


f)Nebenbahn  Wiesloch
  Stadt-Waldangelloch.


Nebenbahn  Haltingen-Kandern.



Lokalbahnen  Kehl-Lichtenau-Bühl

  und  Lehl-Ottenheim


Altenheim.  Offenburg.

.  Nebenbahn  Krozingen-Staufen

  Sulzburg.

 

IV.  Großherzogtum  Baden.

Subaltern=  und  Unterbeamte.


Wie  zu  1.
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Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie
Wie

zu  1.

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—

Wie  zu  1.

Wie

zu  1.

Wie  z

40  Jahre.
40  „
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40  „
40  „
40  „
40  7
40  „
40  „

 

 

 

Vorstand  der  Nebenbahn
  Achern-Ottenhöfen
  zu  Freiburg
i.  Breisgau.

Direktion  der  badischen
Lokal-Eisenbahnen
zu  Karlsruhe,  Ettlingerstr.
  53.

Vorstand  der  Nebenbahn
  Haltingen-Kandern
  zu  Freiburg
i.  Breisgau.

Straßburger  Straßenbahngesellschaft
  zu
Straßburg  i.  Els.

Vorstand  der  Nebenbahn
  Krozingen-Staufen-Sulzburg

  zu
Freiburg  i.  Breisgau.

leassenden

 

Bei  der  Besetzung  sind  die

für  den  Staatseisenbahn
dienst  in  dieser  Bezichung,
  inabesondere  betüglich
  der  Ermittel  ung
er  Militäranwärter  bestehenden
  und  noch  zu  er-Vorschriften

zur  Anwendung  zu  bringen.
  Dabei  so  tellen.
anwärtern  badischer
Staatsangehörigkeir  vor
allen  ühbrigen  der  Vorzug
  gegeben  werden.

Wie  zu  1.
Wie  zu  1.
Wie  zu  1
Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wie  zu  1.

Wic  zu  l.

Wie  zu  1.

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