Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Schema  für  die  Zinskupons.
Provinz  Posen.
Zinskupon

zur
Obligation  der  Provinz  Posen

Serie  II.
Littr..  r—]—F‚sl
über  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über
.....  Thaler......  Silbergroschen.
Der  Inhaber  dieses  „ßZinskuons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  am
enn.  18.  und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Obligation
für  das  Halbjehr)  vom  .  .  ..  bis  ..  ...  .  ..  .  .  ..  mit  (in  Buchstaben)
...........  hStlbergroschenbetderProvinzalJnstctuten
kasse  zu  Posen.
Posen,  den  .  .ten  ..  .  ...  18..

Die  provinzialständische  Kommission  für  die  Anleihe  der  Provinz  Posen.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schlusse  ded  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Schema  für  die  Talons.
Provim  Posen.
Dalon
zur
Obligation  der  Provinz  Posen.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der
Obligation  der  Provinz  Posen
Ser.  II.  Litt.  über.  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen
die  ##  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Provinzial-Institutenkasse
  zu  Posen.
Posen,  den  #en  18.

Die  provinzialständische  Kommission  für  die  Anleihe  der  Provinz  Posen.
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(Xr.  7520.)