34 Erster Zeitraum.
Edelmann Unbill erlitten, dafür aber von dessen Obrigkeit nicht Genugthuung er—
halten hatte, schickte er dem Kurfürsten von Sachsen einen Fehdebrief, bewaffnete
seine Knechte und fiel in sächsisches Gebiet ein. Mehrere Jahre trieb er sein Räuberwesen
mit Glück, wegelagerte auch in Brandenburg und bot seinem eigenen Landesberrn
Troß, bis es endlich gelang, ihn zu ergreifen; er wurde 1540 in Berlin hingerichtet.
Johann Georg (1571—1597) war bei seinem Regierungsantritt
45 Jahre alt und hatte schon lange mit Ingrimm beobachtet, wie Schmeichler
seines Vaters Gutmütigkeit in schnöder Weise mißbrauchten. Er entließ sofort
sämtliche Räte seines Vaters mit Ausnahme des redlichen Kanzlers Distelmeyer
und verhängte über die Schuldigen schwere Strafen. Der allgemein
verhaßte Lippold wurde gerädert; alle übrigen Juden wurden aus dem Lande
gejagt. Durch große Sparsamkeit gelang es dem Kurfürsten, die übernommenen
Schulden zu tilgen. Gewerbe und Ackerbau wurden aufs neue
durch Einwanderung von Niederländern gefördert, welche vor der Glaubenstyrannei
Philipps II. ihre Heimat verließen. Um das Schulwesen machte
sich der Kurfürst, der selber die Universität Frankfurt besucht hatte, verdient;
er unterstützte diese Hochschule sehr freigebig und sorgte für eine bessere Vorbildung
der Studierenden durch Errichtung eines Gymnasiums „Zum grauen
Kloster“ in Berlin. Sein Leibarzt Leonhard Thurneysser, der allerdings
auch alchimistische Studien trieb, wandte durch Anlegung einer Buchdruckerei
und durch Pflege der Formschneidekunst der Mark erheblichen Gewinn
zu. Die Verbindung zwischen Brandenburg und Preußen befestigte der
Kurfürst dadurch, daß er seinen Enkel Johann Sigismund mit Anna, der
ältesten Tochter des Herzogs Albrecht II. Friedrich von Preußen, vermählte.
Joachim Friedrich (1597—1608) hatte schon 23 Jahre das Erzbistum
Magdeburg verwaltet, wobei er sich eine große Umsicht und Festigkeit in
Verwaltungssachen sowie eine genaue Kenntnis der auswärtigen Staatsverhältnisse
erworben hatte. Sein Vater hatte einem jüngeren Sohne die
Neumark vermacht, Joachim Friedrich wollte das Testament nicht anerkennen
und berief sich auf das Hausgesetz von Albrecht Achilles. Glücklicherweise
trat sein Schwager, der hochbetagte und kinderlose Markgraf Georg Friedrich
von Ansbach, das Haupt und der letzte Sproß der fränkischen Hohenzollernlinie,
vermittelud ein, und in dem Hausvertrage zu Gera (1598) wurde
zunächst das Hausgesetz des Albrecht Achilles, also die Unteilbarkeit des Kurfürstentums
und die Vererbung desselben nach dem Recht der Erstgeburt,
abermals anerkannt und ferner bestimmt, daß zwei jüngere Brüder Joachim
Friedrichs nach dem Tode Georg Friedrichs Ansbach und Bairenth erben
sollten; der Kurfürst sollte von dem Erbe des Oheims nur das von Georg
Friedrichs Vater angekaufte Jägerndorf in Oberschlesien erhalten. Joachim
Friedrich gab dies Herzogtum später (1607) seinem Sohne Johann Georg;
doch sollte es, falls dessen Linie ausstürbe, an Brandenburg zurückfallen.
Damit die preußische Erbschaft unwidersprechlich an Brandenburg falle, heiratete
der Kurfürst, als er Witwer wurde, die jüngere Tochter des Herzogs von
Preußen, der keine Söhne hatte, und bewog durch reiche Geschenke den König
und den Reichsrat von Polen, ihn zum Statthalter in Preußen und zum
Vormund des gemütskranken Herzogs einzusetzen. Damit wuchs aber auch