Full text : Unser Preußen.

34  Erster  Zeitraum.

Edelmann  Unbill  erlitten,  dafür  aber  von  dessen  Obrigkeit  nicht  Genugthuung  er—
halten  hatte,  schickte  er  dem  Kurfürsten  von  Sachsen  einen  Fehdebrief,  bewaffnete
seine  Knechte  und  fiel  in  sächsisches  Gebiet  ein.  Mehrere  Jahre  trieb  er  sein  Räuberwesen
  mit  Glück,  wegelagerte  auch  in  Brandenburg  und  bot  seinem  eigenen  Landesberrn
  Troß,  bis  es  endlich  gelang,  ihn  zu  ergreifen;  er  wurde  1540  in  Berlin  hingerichtet.


Johann  Georg  (1571—1597)  war  bei  seinem  Regierungsantritt
45  Jahre  alt  und  hatte  schon  lange  mit  Ingrimm  beobachtet,  wie  Schmeichler
seines  Vaters  Gutmütigkeit  in  schnöder  Weise  mißbrauchten.  Er  entließ  sofort
  sämtliche  Räte  seines  Vaters  mit  Ausnahme  des  redlichen  Kanzlers  Distelmeyer
  und  verhängte  über  die  Schuldigen  schwere  Strafen.  Der  allgemein
verhaßte  Lippold  wurde  gerädert;  alle  übrigen  Juden  wurden  aus  dem  Lande
gejagt.  Durch  große  Sparsamkeit  gelang  es  dem  Kurfürsten,  die  übernommenen
  Schulden  zu  tilgen.  Gewerbe  und  Ackerbau  wurden  aufs  neue
durch  Einwanderung  von  Niederländern  gefördert,  welche  vor  der  Glaubenstyrannei
  Philipps  II.  ihre  Heimat  verließen.  Um  das  Schulwesen  machte
sich  der  Kurfürst,  der  selber  die  Universität  Frankfurt  besucht  hatte,  verdient;
er  unterstützte  diese  Hochschule  sehr  freigebig  und  sorgte  für  eine  bessere  Vorbildung
  der  Studierenden  durch  Errichtung  eines  Gymnasiums  „Zum  grauen
Kloster“  in  Berlin.  Sein  Leibarzt  Leonhard  Thurneysser,  der  allerdings
  auch  alchimistische  Studien  trieb,  wandte  durch  Anlegung  einer  Buchdruckerei
  und  durch  Pflege  der  Formschneidekunst  der  Mark  erheblichen  Gewinn
  zu.  Die  Verbindung  zwischen  Brandenburg  und  Preußen  befestigte  der
Kurfürst  dadurch,  daß  er  seinen  Enkel  Johann  Sigismund  mit  Anna,  der
ältesten  Tochter  des  Herzogs  Albrecht  II.  Friedrich  von  Preußen,  vermählte.

Joachim  Friedrich  (1597—1608)  hatte  schon  23  Jahre  das  Erzbistum
Magdeburg  verwaltet,  wobei  er  sich  eine  große  Umsicht  und  Festigkeit  in
Verwaltungssachen  sowie  eine  genaue  Kenntnis  der  auswärtigen  Staatsverhältnisse
  erworben  hatte.  Sein  Vater  hatte  einem  jüngeren  Sohne  die
Neumark  vermacht,  Joachim  Friedrich  wollte  das  Testament  nicht  anerkennen
und  berief  sich  auf  das  Hausgesetz  von  Albrecht  Achilles.  Glücklicherweise
trat  sein  Schwager,  der  hochbetagte  und  kinderlose  Markgraf  Georg  Friedrich
von  Ansbach,  das  Haupt  und  der  letzte  Sproß  der  fränkischen  Hohenzollernlinie,
  vermittelud  ein,  und  in  dem  Hausvertrage  zu  Gera  (1598)  wurde
zunächst  das  Hausgesetz  des  Albrecht  Achilles,  also  die  Unteilbarkeit  des  Kurfürstentums
  und  die  Vererbung  desselben  nach  dem  Recht  der  Erstgeburt,
abermals  anerkannt  und  ferner  bestimmt,  daß  zwei  jüngere  Brüder  Joachim
Friedrichs  nach  dem  Tode  Georg  Friedrichs  Ansbach  und  Bairenth  erben
sollten;  der  Kurfürst  sollte  von  dem  Erbe  des  Oheims  nur  das  von  Georg
Friedrichs  Vater  angekaufte  Jägerndorf  in  Oberschlesien  erhalten.  Joachim
Friedrich  gab  dies  Herzogtum  später  (1607)  seinem  Sohne  Johann  Georg;
doch  sollte  es,  falls  dessen  Linie  ausstürbe,  an  Brandenburg  zurückfallen.
Damit  die  preußische  Erbschaft  unwidersprechlich  an  Brandenburg  falle,  heiratete
der  Kurfürst,  als  er  Witwer  wurde,  die  jüngere  Tochter  des  Herzogs  von
Preußen,  der  keine  Söhne  hatte,  und  bewog  durch  reiche  Geschenke  den  König
und  den  Reichsrat  von  Polen,  ihn  zum  Statthalter  in  Preußen  und  zum
Vormund  des  gemütskranken  Herzogs  einzusetzen.  Damit  wuchs  aber  auch