Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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als  moͤglich  angelegt  werde,  damit  auf  der  einen  Seite  unnuͤtzer  Aufwand
vermieden,  auf  der  andern  aber  die  anzustellenden  Beamten  nach  einem  zu
entwerfenden  Normal-Etat  hinreichend  belohnt  werden  moͤgen.

Paris,  den  3ten  Juni  1814.

Friedrich  Wilhelm.

An
den  Staatskanzler  Freiherrn  von  Hardenberg.