Volltext : Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

286  Deutschland  und  Italien  sinken.

versuchs  in  Verdacht  hatte.  Zuerst  verurtheilte  das  Koncil  45  Sätze
Wiklefs  als  häretisch;  den  5.  Juni  1415  bestand  Huß  vor  einer  Kommission
  des  Koncils  das  erste  Verhör,  anerkannte  die  von  ihm  geschriebenen
  Bücher  und  erklärte  sich  zum  Widerrufe  bereit,  wenn  man  ihn
seiner  Irrthümer  überweise.

Er  wollte  also  von  der  unbedingten  Unterwerfung  unter  den  Spruch
des  Koncils,  dem  christlichen  Gehorsame,  nichts  wissen  und  verlangte
vielmehr  eine  Disputation,  stellte  demnach  seine  eigene  Meinung  dem
Ausspruche  der  Kirche  gegenüber;  darauf  bebarrte  er  auch  in  den  folgenden
  Verhören,  obwohl  ihm  bis  zum  6.  Juli  Frist  gelassen  wurde.

Huß  verurtheilt  und  verbrannt  (6.  Juli  1415).

An  diesem  Tage  war  allgemeine  Sitzung  in  der  Kathedrale;  Huß  hatte
seinen  Platz  in  der  Mitte  der  Kirche  neben  einem  Tische,  auf  welchem  die
Priestergewänder  lagen,  die  ihm  bei  seiner  Degradation  an=  und  ausgezogen
  werden  sollten.  Nochmals  verlangte  das  Koncil  Widerruf;  aber
Huß  beharrte  darauf,  daß  man  ihn  zuerst  widerlegen  müsse.  Nun  wurden
  30  seiner  Lehrsätze  vorgelesen  und  als  irrthümlich  verdammt;  in
diesen  Sätzen  verwarf  er  den  Primat  Petri,  behauptete,  der  Papst  sei
von  dem  Kaiser  eingesetzt,  stellte  der  sichtbaren  Kirche  eine  unsichtbare
gegenüber,  verwarf  den  kirchlichen  Gehorsam,  stellte  statt  der  kirchlichen
Gnadenlehre  eine  Vorberbestimmung  auf,  erklärte  den  in  einer  Todsünde
Befangenen  für  unfähig  ein  geistliches  oder  weltliches  Amt  zu  begleiten,
kurz,  seine  Lehre  war  der  Art,  daß  sie  nicht  nur  vielfach  der  Kirchenlehre
  entgegenstand,  sondern  auch  bei  ihrer  Durchführung  die  Ordnung
in  Staat  und  Kirche  umstürzen  mußte.  Nachdem  diese  Sätze  verlesen
waren,  wurde  Huß  mit  den  priesterlichen  Gewändern  bekleidet  und  nun
noch  einmal  aufgefordert,  seine  Irrthümer  abzuschwören.  Als  er  sich
weigerte,  wurde  er  als  Priester  degradiert,  aus  der  Kirche  ausgestoßen
und  ihm  eine  kegelförmige  papierne  Mütze  aufgesetzt  mit  der  Inschrift:
haeresiarcha.  Dann  übergab  ihn  das  Koncil  dem  weltlichen  Arme,  bat
aber  um  Schonung  seines  Lebens  und  Bestrafung  durch  Gefängniß.
Allein  das  damalige  Gesetz  gebot  für  Häresie  unerbittlich  die  Todesstrafe,
  und  diese  wurde  auch  an  ihm  vollstreckt.  Er  wurde  vor  die  Stadt
hinausgeführt  und  betete  dabei  die  kirchlichen  Gebete;  man  bot  ihm  einen
Beichtvater  an,  als  aber  dieser  zuerst  das  Bekenntniß  seiner  Irrthümer
verlangen  mußte,  wies  ihn  Huß  zurück.  Nachdem  er  schon  an  den  Pfahl
gebunden  war,  forderte  ihn  der  Kurfürst  von  der  Pfalz  noch  einmal
zum  Widerrufe  auf;  Huß  verweigerte  es  und  der  Fürst  rief:  „so  stirb
denn,  hartnäckiger  Ketzer!“  Der  Holzstoß  wurde  angezündet,  Huß  fing
an  das  Credo  zu  singen,  als  ihn  Rauch  und  Flamme  erstckten.

Schon  damals  bedauerten  viele,  daß  ein  Mann  von  Hussens  Gaben