Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

  
Beschluß des Körausschusses. 
„ — — . · 
Im Bezirke Angekört, Abgekört, Bemerkungen, 
(Spalte 12 6 
( d unter Angabe unter kurzer Angabe der Gründe; dann Unterschrift der Miilglicder 
vor ** hender des Bezirtes, für Eröffnung an den Besitzer unter 
Viehschlag schen ertheilt 6 Berufungs-Belehrung gegen 
wurde. Unterschrift. 
des Körausschusses. 
  
11. 12. 13. - 14. 
  
  
  
Anmerknug: Wenn zu dem Eintrag in Spalte 13 Eine Onerspalle nicht auereicht, so sind hiezu 
zwei zu verwenden. 
Je am Schlusse der Einträge in Bezug auf eine Gemeinde haben die Milglieder 
des Körausschusses in Spalte 14 in nachstehender Weise zu unterzeichuen: 
Die Nichligkeit der Einträge unter lauf. Nr. bis Nr. bestäligen 
 
	        
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