Aus den Jahren 1850 bis 1866 135
München, 12. März 1864.
In der Zwischenzeit sind verschiedene Ereignisse eingetreten.
Der Tod des Königs1) wird an der Politik in der schleswig-hol-
steinschen Frage zunächst nichts ändern. Schrenck wird im Amt bleiben.
Die Sache selbst steht jetzt folgendermaßen:
Hannover hat einen Antrag gestellt oder stellen wollen, Dänemark
solle durch den Bund zur Aufgebung der Kaperei deutscher Schiffe auf-
gefordert werden. (Oesterreich ist dagegen, der Antrag wird also unter-
bleiben.) Im Weigerungsfalle solle Dänemark durch den Bund der Krieg
erklärt werden. Die Vormächte wollen aber vom Bund nichts wissen.
Ebenso soll Darmstadt verlangt haben, die Bundestruppen sollten
an dem Krieg gegen Dänemark teilnehmen. Auch dies wird von
Oesterreich und Preußen abgewiesen. Hilfe einzelner deutscher Staaten
will man annehmen, aber keine Bundeshilfe. Die Vormächte wollen die
Sache selbst in der Hand behalten.
Der Antrag auf Beratung wegen der Erbfolgefrage soll in die Länge
gezogen werden. Von einer Einberufung der holsteinschen Stände wollen
die deutschen Großmächte nichts wissen. Man will nur freie Hand haben.
Herr von Bismarck hat, wie es scheint, Oesterreich ins Schlepptau
genommen.
Die Sendung des Erzherzogs Albrecht ist teilweise allgemeinen In-
halts, Anknüpfung freundlicherer Beziehungen. Aber auch spezielle Vor-
schläge sollen gemacht worden sein, insbesondere wegen der Stellung der
Anträge beim Bunde, die mit den Ansichten der österreichischen Regierung
nicht übereinstimmen. Die bayrische Regierung, insbesondere der ver-
storbene König Max, sind aber festgeblieben.
Fürst Hohenlohe gehörte zu den entschiedenen Anhängern des Herzogs
Friedrich. Am 12. Mai 1864 richtete er in Gemeinschaft mit zwölf andern
Mitgliedern der Kammer der Reichsräte das folgende Schreiben an den
Minister von Beust, welcher auf der Londoner Konferenz den Deutschen
Bund vertrat:
Eurer Exzellenz liegen bereits eine Reihe von Zuschriften vor, welche
als Ausdruck der in Deutschland herrschenden Rechtsüberzeugung hin-
sichtlich des deutsch-dänischen Konfliktes gelten dürfen. Wenn die unter-
zeichneten Mitglieder der Kammer der Reichsräte des Königreichs Bayern
in gleichem Sinne sich hiermit schriftlich an Eure Exzellenz wenden, so
geschieht es nicht bloß in vollem Einklange mit dem von der eignen
Landesregierung beharrlich festgehaltenen Standpunkte, sondern auch in der
freudigen Anerkennung, daß Eure Exzellenz für dieselbe Ueberzeugung, für
1) König Maximilian II. gestorben 10. März 1864.