Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

202 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 
5. Die unter 4. vorgesehenen gemeinsamen Angelegenheiten werden auf 
Initiative des Bundesrats geregelt, und soweit Gesetze zu erlassen sind, wird 
auf dem bezüglich der Wechsel= und Handelsgesetzgebung eingeschlagenen Wege 
verfahren. Die Gesetzgebung bleibt im Norden dem Reichstag des Nord- 
deutschen Bundes, im Süden den Kammern der vier Staaten. Bezüglich der 
Militärverfassung erkennt Preußen die Stuttgarter Konferenzbeschlüsse an. 
6. Zur Marine des Bundes und zur Vertretung der Handelsinteressen 
durch Konsulate trägt der Süden eine durch Vertrag festzusetzende Quote bei. 
7. Der Anteil an den Kosten und an der Besatzung der Bundes- 
festungen und Bundeshäfen wird im Prinzip gleichfalls durch Vertrag 
geregelt und durch den Bundesrat festgesetzt. 
8. Bedingung des Abschlusses ist gleichzeitiger Abschluß einer Allianz 
des gesamten Deutschlands mit Oesterreich, in welcher die Integrität des 
deutschen Gebiets gegenseitig garantiert, dagegen von Oesterreich unter 
Modifizierung des Prager Friedens der Deutsche Bund anerkannt wird. 
Ich lege auf letzteren Punkt deshalb großes Gewicht, weil bei den 
hier sich mehr und mehr fühlbar machenden Einflüssen Oesterreichs nur 
dadurch die Stimmung und Zustimmung zum Abschluß eines Bundes- 
vertrags mit Preußen zu gewinnen sein wird, wenn gleichzeitig Oesterreich 
in der Allianz eine Entschädigung dafür geboten werden kann, daß es 
seinen Einfluß auf Süddeutschland durch das Zustandekommen eines 
Bundes der süddeutschen Staaten mit dem Norden vermindert sieht. Indem 
ich Eurer Königlichen Hoheit diese Skizze vorzulegen mir erlaube, bitte 
ich um Höchstderen Aeußerung über dieselbe und darüber, ob Eure König- 
liche Hoheit eine detailliertere Darlegung befehlen. Ich würde für eine 
baldgnädige Antwort aus dem Grunde besonders dankbar sein, weil ich 
von Stuttgart in den nächsten Tagen Eröffnungen entgegensehe, die ich 
nicht eher beantworten will, ehe ich die Ansicht Eurer Königlichen Hoheit kenne. 
Schließlich erlaube ich mir zu bemerken, daß die Ratifikationsurkunde 
über die Stuttgarter Konferenz Seiner Majestät dem Könige vorliegt und 
in diesen Tagen abgehen wird. Ich wage die Bitte, die Auswechslung 
der Ratifikationen gnädigst sobald als möglich anbefehlen zu wollen, 
wenn unfre Urkunde in Karlsruhe ankommt, da mir die Veröffentlichung 
der Resultate der Konferenz in allseitigem Interesse geboten erscheint. 
Ueber die Beurteilung, welche die ersten öffentlichen Erklärungen des 
Fürsten in Berlin gefunden hatten, schrieb ihm der bisherige preußische 
Gesandte in München, Prinz Reuß: 
Berlin, 20. Februar 1867. 
Seit gestern früh bin ich hier und habe den Grafen Bismarck sogleich 
gesehen und ihm viel von München und von Ihnen erzählen müssen. Ich
	        
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