Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 209 
ist, welche die Beratungen des Parlaments in den Entwurf der nord- 
deutschen Verfassung bringen können. 
Die staatsrechtliche Basis, auf der wir allein uns frei und korrekt 
bewegen können und jeder Bedingung überhoben sind, ist Artikel IV des 
Prager Friedens. Derselbe gestattet die Bildung eines deutschen Staaten- 
bundes mit Ausschluß Oesterreichs nach dem Vorbild der Deutschen Bundes- 
akte vom 8. Juni 1815 unter den durch die Zeitverhältnisse gebotenen 
Modifikationen, während zurzeit die Statthaftigkeit einer näheren unter den 
Begriff des Bundesstaates fallenden Vereinigung mit dem Norden, namentlich 
eines gemeinsamen gesetzgebenden Körpers nach den Schlußworten des 
gedachten Artikels zweifelhaft erscheint. 
Zu dem doppelten Zwecke, 1. diese Zweifel zu heben und hierdurch 
in die Lage versetzt zu werden, den berechtigten Forderungen der Nation 
zu entsprechen, 2. der Gefahr einer Störung des Friedens in Mitteleuropa 
zu begegnen, wäre zugleich eine Allianz mit Oesterreich anzubahnen, und 
zwar in ähnlicher Weise, wie solches in Artikel 71 des Entwurfs der 
Verfassung des Norddeutschen Bundes bezüglich der Regelung des Ver- 
hältnisses zu Süddeutschland geschehen. 
Erst nach Abschluß einer solchen Allianz wird zum Ausbau des 
deutschen Verfassungswerks mit Zentralgewalt und Parlament geschritten 
werden können. 
Ich glaube hiernach meine Gedanken in folgenden vier Punkten sor- 
mulieren zu können: 
1. Bayern, Württemberg, Baden und Sübhessen einigen sich, dem 
Norddeutschen Bunde gemeinschaftlich die Gründung eines dem früheren 
Deutschen Bunde nachgebildeten Staatenbundes mit Ausschluß Oesterreichs 
anzutragen. 
2. Den Beratungen über diesen gemeinschaftlichen Antrag ist die 
Bundesakte vom 8. Juni 1815 zugrunde zu legen und nur so weit zu modi- 
fizieren, als es die durch Austritt Oesterreichs veränderte Lage, die Ueber- 
tragung des Präsidiums an Preußen und die Sicherung des Zollvereins 
nötig machen. 
3. Diesem neuen Bundesvertrage ist, ähnlich dem Artikel 71 der 
Verfassung des Norddeutschen Bundes, ein Artikel über Anbahnung einer 
Allianz mit Oesterreich beizufügen. 
4. Der Ausbau dieses Verfassungswerks zu einem Bundesstaate mit 
parlamentarischer Verfassung wäre vorzubehalten. 
Eine Formulierung der mir nötig scheinenden Modifikationen der 
Bundesakte will ich heute unterlassen, indem ich die Vorschläge, welche Herr 
Staatsminister Mathy dem Grafen Tauffkirchen zuzusichern die Güte hatte 
und welchen ich mit lebhaftem Interesse entgegensehe, erwarte. 
Fürst Hohenlohe, Denkwürdigketten. 1 14
	        
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