Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 213 
und Tauffkirchen bei mir zu Mittag, und nach Tisch wurde viel über das 
Verhältnis Süddeutschlands zum Norddeutschen Bunde gesprochen. 
Den andern Vormittag verhandelte ich mit Varnbüler über die deutsche 
Frage, und mittags kamen die Minister mit Ausnahme Bomhards wieder 
bei mir zusammen. Das Promemoria Schlörs schien uns allen zu grob, 
so daß Gresser beauftragt wurde, ein höflicheres auszuarbeiten. Damit 
der König nicht allein von Bomhard Nachricht erhielte und sich vielleicht 
ihm gegenüber engagiere, so schlug ich vor, mich zu ermächtigen, den andern 
Tag zum König zu gehen und ihm vorläufig mündlich den Stand der 
Sache darzulegen. Ich schrieb also an Lutz, er möge den König bitten, 
mich statt Pfretzschner, der in die Reichsratssitzung mußte, zu empfangen, 
um ihm eine dringende Sache im Namen des Ministerrats vorzutragen. 
Abends um ½ 12 Uhr bekam ich die Antwort, der König wünsche erst zu 
wissen, worum es sich handle, ehe er mich empfange. Am andern Morgen 
antwortete ich, ich hätte nur den Auftrag, mündlich dem König die An- 
sichten des Ministerrats vorzutragen, wenn der König wolle, daß ich eine 
schriftliche Eingabe mache, so müsse ich erst den Ministerrat berufen, um 
einen Kollektivantrag zu veranlassen. 
Auf dieses Schreiben erfolgte umgehend die Antwort, daß der König 
den Fürsten am selben Tage nach ½1 Uhr empfangen werde. 
Am 30. April erfolgte die Entlassung des Justizministers von Bomhard. 
Ein Gesetzentwurf betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs 
wurde der Kammer der Abgeordneten am 27. November 1867 vorgelegt. 
Bericht an den König, die Verhältnisse Bayerns zu 
den übrigen deutschen Bundesstaaten betreffend. 
München, 20. März 1867. 
Um in den Verhandlungen über die Stellung Bayerns gegenüber den 
übrigen deutschen Staaten, wie solche von Preußen angekündigt, mit 
Württemberg, Baden und Hessen vorbereitet, mit Oesterreich ohne Zweifel 
zu eröffnen sind, mit Aussicht auf Erfolg vorgehen, wie überhaupt in der 
gegenwärtigen überaus schwierigen Lage seine Aufgabe erfüllen zu können, 
bedarf der treugehorsamst Unterzeichnete vor allem andern der völligen 
Sicherheit, daß er mit den Ansichten seines Königs und Herrn über Ziele 
und Wege vollständig übereinstimme, er bedarf des Vertrauens Eurer 
Königlichen Majestät, und zwar in dem Maße, daß sowohl das Land als 
die obengenannten Regierungen über das Bestehen dieser Uebereinstimmung 
und dieses Vertrauens keinen Augenblick im Zweifel sein können. Eure 
Königliche Majestät werden nicht verkennen, daß, wenn diese Ueberzeugung 
nicht eine festbegründete und allgemeine ist, jeder Versuch gedeihlicher
	        
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