Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 213
und Tauffkirchen bei mir zu Mittag, und nach Tisch wurde viel über das
Verhältnis Süddeutschlands zum Norddeutschen Bunde gesprochen.
Den andern Vormittag verhandelte ich mit Varnbüler über die deutsche
Frage, und mittags kamen die Minister mit Ausnahme Bomhards wieder
bei mir zusammen. Das Promemoria Schlörs schien uns allen zu grob,
so daß Gresser beauftragt wurde, ein höflicheres auszuarbeiten. Damit
der König nicht allein von Bomhard Nachricht erhielte und sich vielleicht
ihm gegenüber engagiere, so schlug ich vor, mich zu ermächtigen, den andern
Tag zum König zu gehen und ihm vorläufig mündlich den Stand der
Sache darzulegen. Ich schrieb also an Lutz, er möge den König bitten,
mich statt Pfretzschner, der in die Reichsratssitzung mußte, zu empfangen,
um ihm eine dringende Sache im Namen des Ministerrats vorzutragen.
Abends um ½ 12 Uhr bekam ich die Antwort, der König wünsche erst zu
wissen, worum es sich handle, ehe er mich empfange. Am andern Morgen
antwortete ich, ich hätte nur den Auftrag, mündlich dem König die An-
sichten des Ministerrats vorzutragen, wenn der König wolle, daß ich eine
schriftliche Eingabe mache, so müsse ich erst den Ministerrat berufen, um
einen Kollektivantrag zu veranlassen.
Auf dieses Schreiben erfolgte umgehend die Antwort, daß der König
den Fürsten am selben Tage nach ½1 Uhr empfangen werde.
Am 30. April erfolgte die Entlassung des Justizministers von Bomhard.
Ein Gesetzentwurf betreffend die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofs
wurde der Kammer der Abgeordneten am 27. November 1867 vorgelegt.
Bericht an den König, die Verhältnisse Bayerns zu
den übrigen deutschen Bundesstaaten betreffend.
München, 20. März 1867.
Um in den Verhandlungen über die Stellung Bayerns gegenüber den
übrigen deutschen Staaten, wie solche von Preußen angekündigt, mit
Württemberg, Baden und Hessen vorbereitet, mit Oesterreich ohne Zweifel
zu eröffnen sind, mit Aussicht auf Erfolg vorgehen, wie überhaupt in der
gegenwärtigen überaus schwierigen Lage seine Aufgabe erfüllen zu können,
bedarf der treugehorsamst Unterzeichnete vor allem andern der völligen
Sicherheit, daß er mit den Ansichten seines Königs und Herrn über Ziele
und Wege vollständig übereinstimme, er bedarf des Vertrauens Eurer
Königlichen Majestät, und zwar in dem Maße, daß sowohl das Land als
die obengenannten Regierungen über das Bestehen dieser Uebereinstimmung
und dieses Vertrauens keinen Augenblick im Zweifel sein können. Eure
Königliche Majestät werden nicht verkennen, daß, wenn diese Ueberzeugung
nicht eine festbegründete und allgemeine ist, jeder Versuch gedeihlicher