Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 217
Württemberg,
Baden und
das südliche Hessen.
Das Präsidium hätte Preußen als Vormacht des Norddeutschen Bundes.
Auf günstige Verteilung des Stimmenverhältnisses wäre möglichst
Bedacht zu nehmen.
Für die Regelung der Militärverhältnisse wären der Separatvertrag
vom 22. August 1866 und die Stuttgarter Beschlüsse maßgebend.
Artikel 19 der Bundesakte wäre in einer die Existenz des Zollvereins
sichernden Weise zu modifizieren.
Der Schwerpunkt der Gesetzgebung hätte in den Kammern der Einzel-
staaten und für den Norddeutschen Bund in dessen Bundesrat und Par-
lament zu beruhen.
Eintritt süddeutscher Abgeordneter in dieses Parlament wäre ab-
zulehnen.
In allem übrigen würde die Selbständigkeit der Einzelstaaten un-
berührt bleiben.
So gewiß sich auf diesem Wege eine Einigung Deutschlands anbahnen
läßt, die gegebenen Falles auch den deutschen Provinzen Oesterreichs die
Möglichkeit späteren Eintrittes offen läßt, so gewiß wird auf die Dauer
eine solche Form den berechtigten Wünschen der deutschen Nation bezüglich
ihres Anteiles an der gemeinsamen Gesetzgebung und der kräftigen Wahrung
der deutschen Interessen nach Außen nicht genügen.
Das Mittel, bei dem naturgemäßen und unaufshaltsamen Fortschreiten
dieses deutschen Einigungswerkes europäische Verwicklungen zu vermeiden
und die Integrität der Einzelstaaten und namentlich Bayerns zu wahren,
findet der treugehorsamst Unterzeichnete in Anbahnung einer Allianz dieses
Deutschen Bundes mit Oesterreich, welche beiden die Möglichkeit fried-
licher Rekonstituierung und Entwicklung sichern würde.
Ganz analog dem Artikel 71 des Entwurfes der Verfassung des Nord-
deutschen Bundes wäre daher in der neuen Akte des Deutschen Bundes
festzustellen, daß eine Allianz dieses Bundes mit Oesterreich sofort an-
zubahnen sei.
Der treugehorsamst Unterzeichnete war bisher nur imstande, mit
der äußersten Vorsicht indirekte Erkundigungen über Aufnahme dieses
seines Gedankens einzuziehen. Jedoch schon diese Erkundigungen haben
Aussicht dafür gegeben, daß eine solche Anregung weder in Wien noch in
Berlin ungünstige Aufnahme finden werde.
In Karlsruhe scheint man bereit, auf den Plan einzugehen, auch an
Einwilligung der württembergischen Regierung zweifelt der treugehorsamst
Unterzeichnete nicht.