218 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870)
Auf dieser Basis nun in Stuttgart, Karlsruhe und Darmstadt Unter-
handlungen zu eröffnen und in Berlin und Wien Anknüpfungspunkte zu
suchen, dies ist es, wozu ihn zu ermächtigen der treugehorsamst Unterzeichnete
an Eure Königliche Majestät hiermit den allerehrfurchtsvollsten Antrag stellt.
Welches auch der Ausgang dieser Verhandlungen sein mag, so viel ist
gewiß und wohl zu erwägen, daß schon deren Eröffnung die Stellung
Bayerns zu Preußen in den schwebenden und teilweise brennenden materiellen
Fragen, nämlich:
a) der Liquidation des Bundeseigentums,
b) der Aufhebung des Salzmonopols,
c) der Erneuerung des Zollvereins,)
in erheblicher Weise verbessern wird.
Eurer Königlichen Majestät Ministerrat hat sich nach Vortrag dieses
Berichtes mit den Ausführungen und Anträgen desselben mit Ausnahme
des in der Sitzung des Ministerrates nicht anwesenden Staatsministers
von Bomhard einverstanden erklärt.
Marginalreskript des Königs auf den vorliegenden Bericht:
Die hierneben erbetene Ermächtigung erteilt
München, am 30. März 1867. *
Ludwig.
Aufzeichnung des Fürsten.
Gespräch mit Ministerialrat Lutz den 29. März 1867.
Lutz war ganz blaß vor innerer Aufregung, als ich zu ihm kam.
Er wußte, daß es sich um seine ganze Zukunft handle. Ich fing damit
an, ihm zu sagen, daß ich noch keine Gelegenheit gehabt habe, mich mit
einem Kandidaten für das Justizministerium zu besprechen. Ich habe
andre Pläne, wie er auch von Tauffkirchen bereits gehört habe. Diese
Pläne könnten aber nicht ohne ein vollständiges Revirement des Mini-
steriums ausgeführt werden. Es handle sich von ihm selbst. Es sei nun
jetzt für mich schwer, wenn nicht unmöglich, eine Aenderung des Mini-
steriums in Vorschlag zu bringen, da ich mit den übrigen Ministern in
1) Preußen hatte in Artikel VII des Friedensvertrags vom 22. August 1866 den
provisorischen Fortbestand des Zollvereins zugestanden, sich aber eine sechsmonatige
Kündigungsfrist vorbehalten und, nachdem durch die Verfassung des Norddeutschen
Bundes außer den Zöllen auch die indirekten Steuern für Bundessache erklärt
waren, sofort eine dementsprechende Aenderung der Zollvereinsgesetzgebung gefordert.
Demgemäß mußte zunächst das bayrische Salzmonopol fallen, worüber am 9. Mai,
1867 ein Vertrag zustande kam.