Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 219
keinem Zwiespalt sei und namentlich für Gresser und Pechmann wahre
Achtung hege. Indessen könne es wünschenswert und notwendig erscheinen,
in den nächsten Monaten ein Ministerium zu haben, auf das die Welt
und namentlich unsre Nachbarn mit Achtung sähen, und da sei es nun
nötig, daß gescheite Leute in das Ministerium kämen, da hätte ich nun
auch an ihn gedacht. Dann setzte ich ihm auseinander, wie es nicht
möglich sei, daß er allein an Bomhards Stelle in das Ministerium trete,
und sagte, die Schwierigkeit liege nur darin, daß, wenn jetzt das Justiz-
ministerium besetzt werde, für ihn später kein Platz sei.
Er erwiderte, wie dankbar er das Vertrauen anerkenne, das ich in
ihn setze, doch glaube er, daß er bei dem Könige auf Widerspruch stoßen
werde. Er erzählte, daß er schon früher vom Minister Koch für das
Kultusministerium in Vorschlag gebracht worden sei, und daß dies damals
an dem Widerspruch des Königs gescheitert sei. Auch könne er nicht sich
selbst in Vorschlag bringen.
Ich erwiderte, daß ich jetzt keine Intrige gegen meine Kollegen be-
ginnen könne, da kein Anlaß dazu gegeben sei, dieser Anlaß könne aber
später kommen. Es könne auch ohne Anlaß dringend erscheinen, neue,
junge Kräfte in das Ministerium zu bringen. Für diesen Fall wäre es
erwünscht, wenn er sich möglich erhielte und die Besetzung des Justiz-
ministeriums noch auf Monate hinausschiebe.
Auf die Frage, ob ein Hinschleppen mit Bomhard möglich sei, ver-
sicherte ich ihm, daß wir uns dann zu sehr blamieren würden.
Endlich kamen wir überein, daß er dem Könige sagen wolle, ich hätte
zwar an Steyrer 1) gedacht, hätte aber noch nicht mit ihm gesprochen und
hielte es für wünschenswert, wenn die Sache noch in suspenso bleibe und
das Ministerium noch so fortgeführt werde, nachdem Bomhard seine Ent-
lassung erhalten habe.
Uebrigens müsse er mir offen sagen, daß sich Einflüsse geltend machten,
die den König in andrer und günstigerer Weise für Bomhard bestimmten.
Er habe also den König in dieser Beziehung nicht mehr in der Hand und
könne für nichts einstehen.
Bericht an den König, Verhandlungen mit dem Nord-
deutschen Bunde betreffend.
München, 31. März 1867.
Eure Königliche Majestät haben durch Allerhöchstes Signat vom
30. dieses Monats den treugehorsamst Unterzeichneten zu ermächtigen geruht,
in Stuttgart, Karlsruhe und Darmstadt Unterhandlungen zu eröffnen, um
1) Damals Ministerialrat im Justkizministerium.