220 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870)
zwischen den südwestdeutschen Staaten eine Verständigung über gemein-
schaftliches oder doch gleichartiges Vorgehen gegenüber den bevorstehenden
Verhandlungen mit Preußen und dem Norddeutschen Bunde herbeizuführen.
Inzwischen hat das Streben Württembergs und Badens, in dieser
Frage mit Eurer Königlichen Majestät Regierung sich in Uebereinstimmung
zu setzen, tatsächlichen Ausdruck gefunden.
Der württembergische Staatsminister Freiherr von Varnbüler und
der Großherzoglich badische Staatsrat Dr. Gelzer waren, der letztere in
besonderem Auftrag des Großherzogs von Baden, in jüngster Zeit in
München, um die Grundlagen einer Uebereinkunft vorläufig mit dem treu-
gehorsamst Unterzeichneten zu besprechen.
Das Ergebnis der Besprechungen mit Freiherrn von Varnbüler ist in
anliegender Skizze 1) niedergelegt, welche mit den von Eurer Königlichen
Majestät genehmigten, im Original wieder anliegenden Vorschlägen vom
20. dieses Monats vollständig übereinstimmt und deshalb, wenn auch ohne
jeden offiziellen Charakter, doch die gegründete Hoffnung dafür ergibt, daß
Württemberg sich dem vom treugehorsamst Unterzeichneten aufgestellten
Plane durchweg anschließen wird.
Auch Staatsrat Gelzer erklärte sich im Auftrag des Großherzogs von
Baden mit den ihm mitgeteilten Grundzügen der bei den Unterhandlungen
mit Norddeutschland zu beobachtenden Haltung vollkommen einverstanden.
Die Aussicht, eine Uebereinstimmung Bayerns, Württembergs und
Badens auf dem vorgeschlagenen Wege herbeizuführen, ist demnach eine
wohlbegründete. Anderseits schreiten die Ereignisse mit jede Voraussicht
hinter sich lassender Schnelligkeit vor. Das norddeutsche Parlament —
hieran ist kaum mehr zu zweifeln — wird im nächsten Monat seine Aufgabe
zu Ende geführt haben.
Der Gedanke einer Allianz des zu bildenden deutschen Staatenbundes
mit Oesterreich scheint nach offiziösen Kundgebungen in Berlin und Wien
alle Aussicht auf Erfolg zu bieten, und handelt es sich vielleicht nur um
den ersten Schritt. Gleichzeitig tritt die luxemburgische Frage mit großem
Ernste an Deutschland heran und mahnt dringend zur Einigung.
Der treugehorsamst Unterzeichnete hält es für unabweisbare Pflicht,
Eure Königliche Majestät auf diese Verhältnisse und auf die Gefahren,
welche eine Zögerung für die Stellung Bayerns in dieser Frage mit sich
bringen muß, in allertiefster Ehrfurcht aufmerksam zu machen und ver-
bindet hiermit die alleruntertänigste Bitte, die Allerhöchste Genehmigung
darauf zu erstrecken, daß die mit Freiherrn von Varnbüler besprochene
1) Diese „Skizze“ ist nicht erhalten. Ihr Inhalt ergibt sich aus dem Berichte
vom 20. März und aus dem nachfolgenden Vertrag vom 6. Mai 1867.