Das bayrische Ministerium (I867 bis 1870) 237
gestellt und dieses in der Einladung auf den Zollverein und mit demselben
in direkter Verbindung stehende Gegenstände beschränkt werden, wie die
Patentgesetzgebung und das Gewerbewesen. Die Minister der größeren
Staaten des Norddeutschen Bundes wären einzuladen. Er fürchte, daß
man in München argwöhnisch sein werde und würde wünschen, daß Varn-
büler bei Fürst Hohenlohe sondiere. Er, Varnbüler, habe den Gedanken
freudig — jedoch unter ausdrücklicher Beschränkung der Konferenz auf
Zollvereinsangelegenheiten — akzeptiert, indem er bei dem gegenwärtigen
Streben, die Empfindlichkeit Frankreichs zu schonen und Oesterreich zu
verbinden, den günstigsten Augenblick zu solchen Unterhandlungen gegeben
erachte. Die Einladung in München habe er jedoch Bismarck überlassen.
Nachdem er von dort erfahren, daß Fürst Hohenlohe dilatorisch geant-
wortet und die Absicht bestehe, die Einladung zu wiederholen, auch wirklich
gestern, den 29., Nachts 11 Uhr eine solche wiederholte Einladung an ihn
durch Baron Rosenberg gelangt und vermutlich derselbe Auftrag gleichzeitig
an Baron Werthern ergangen sei, habe er diese mündliche Aufklärung
nötig erachtet.
Bezüglich der Stellung, welche die württembergische Regierung zur Frage
selbst einnehmen würde, fügte er bei, an der Punktation vom 6. Mai 1867,
die Angelegenheit, soweit möglich, durch Vertrag zu regeln, festzuhalten.
Der Zollvertrag würde
1. das Zollgebiet,
2. die Einnahmequellen,
3. den Verteilungsmodus
festzustellen haben.
Als Einnahmequellen wären die Zölle, die Rüben-, Salz= und allen-
falls Tabaksteuer anzuerkennen, Getränkesteuern dagegen abzulehnen. Neue
Steuern sollen nur durch Vereinbarung eingeführt werden können.
Auf Gleichheit der Verteilung sei zu bestehen. Ob der Vertrag auf
Zeit, ob kündbar oder unkündbar abzuschließen, lasse er noch dahingestellt.
Im übrigen: Beschlußfassung einer aus Volkswahl hervorgegangenen
Versammlung zu übertragen.
Die Anschauungen der Weberschen Denkschrift hätten in Berlin übeln
Eindruck gemacht und würden, wenn sie von Bayern aufrecht erhalten
würden, dessen Austritt aus dem Zollverein zur Folge haben. Er könne
sich denselben gleichfalls nicht anschließen. Da Bismarck die Absicht zu
erkennen gegeben habe, diese Ministerkonferenzen noch vor seiner Abreise
nach Paris (am 5. Juni) abzuhalten, so sei ein rascher Entschluß nötig.
Varnbüler übergab eine bei der württembergischen Instruktion berücksichtigte.
Zusammenstellung der korrespondierenden Bestimmungen des Zollvereins-
vertrags und der Verfassung des Norddeutschen Bundes.