Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 239
vom 22. August 1866 eine Berechtigung zur Ablehnung nicht besteht und
überdies die Kündigung des Zollvereins zu befürchten wäre, endlich gerade
der gegenwärtige Augenblick, der Preußen wegen der gespannten Verhält—
nisse zu Frankreich Mäßigung auferlegt, zu solchen Unterhandlungen höchst
günstig erscheint.
Ueber die Instruktion des treugehorsamst Unterzeichneten wird weiterer
Antrag erfolgen.
Ferner hat Freiherr von Varnbüler dem treugehorsamst Unterzeichneten
die anliegende Note übergeben, in welcher der Austausch der von Eurer
Majestät genehmigten Ministerialerklärung vom 6. d. M. von einer Aenderung
der Fassung des Artikels IV Ziffer 8 abhängig gemacht wird, welche geeignet
ist, die von Oesterreich in der Eurer Majestät vorliegenden Note vom
15. I. M. erhobenen Bedenken gegen das Wort „Allianz“ zu beseitigen, welche
sohin als eine entschiedene und durchaus unbedenkliche Verbesserung zu
erklären ist.
Der treugehorsamst Unterzeichnete muß den größten Wert auf als-
baldigen Austausch dieser Ministerialerklärung legen und stellt demgemäß
den alleruntertänigsten Antrag:
Eure Königliche Majestät wollen genehmigen, daß sofort auf tele-
graphischem Wege
1. die Einwilligung zur Teilnahme an den Ministerkonferenzen unter
der Bedingung, daß dieselben auf Angelegenheiten des Zollvereins beschränkt
bleiben, erteilt und
2. der von Freiherrn von Varnbüler beantragten Modifikation der
Ministerialerklärung vom 6. Moi zugestimmt werde.
Marginalreskript des Königs:
Diese beiden Anträge genehmigt
Schloß Berg, 30. Mai 1867.
Ludwig.
„Allerhöchstes Signat“ vom 30. Mai 1867.
Ich bin bei Genehmigung der zwischen Bayern und Württemberg
gepflogenen Verhandlungen sowie der nach Karlsruhe und Darmstadt ge-
richteten Aktenstücke von der wiederholt von Ihnen hervorgehobenen Voraus-
setzung ausgegangen, es sei die Einleitung von Verhandlungen zwischen
Süddeutschland und Preußen über eine Rekonstituierung des Bundes nicht
von den südwestdeutschen Regierungen anzuregen und werde keinenfalls
von Bayern angeregt werden, daß mir aber jetzt doppelte Vorsicht vonnöten
zu sein scheint, da es sich nicht bloß um Wahrung der Selbständigkeit
Bayerns, sondern im Hinblick auf die gereizte Stimmung Frankreichs und