Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

248 Das bayrische Ministerium (I867 bis 1870) 
gab der König nach. Nun zeigt es sich, daß die Nürnberger einen sehr 
fortschrittlich gesinnten Herrn von Stromer wählen wollen und daß die 
Behauptungen Pechmanns aus der Luft gegriffen sind. Wir stimmten 
beide in dem ungünstigen Urteil über Pechmann überein und Lutz versichert, 
daß Pfeufer Aussicht habe, Minister des Innern zu werden. Auf diese 
Art erreiche ich meinen Zweck. Schließlich fragte ich ihn noch, wie es 
mit meinem Antrag wegen Hegnenberg-Dux stehe und erhielt die erfreu- 
liche Nachricht, daß der König nichts dagegen einzuwenden habe, so hoffe 
ich, Graf Hegnenberg zum Gesandten in Berlin zu bekommen. Den An- 
trag wegen der Uebertragung des Justizministeriums an Lutz werde ich 
also jetzt ins reine schreiben und dem König geben, sobald er von 
Paris zurückkommt. 
In das „Programm“ des Fürsten,!) welches die Genehmigung des 
Königs und der im Amite bleibenden Minister gefunden hatte, war auch 
die „einheitliche Leitung des gesamten Sicherheitsdienstes“ als zu er- 
reichendes Ziel vorgesehen. Auf eine Anfrage des Ministerpräsidenten 
nach dem Stande der Arbeiten für die Vorbereitung dieser Reform er- 
widerte der Minister des Innern Freiherr von Pechmann am 11. Juli 1867, 
daß „der vielfach angeregten Umgestaltung des Gendarmeriekorps in ein 
Zivilinstitut dermalen und für die nächste Zukunft die erheblichsten Bedenken 
und Schwierigkeiten entgegenständen", daß sich insbesondere die Gewißheit 
ergeben habe, „daß im Falle der Vornahme dieser Umgestaltung der 
Gesamtaufwand für die Gendarmerie (gegenwärtig 1500000 Gulden) nicht un- 
beträchtlich zu erhöhen und gleichwohl die periodische Ergänzung des Mann- 
schaftsstandes aufs äußerste gefährdet sein würde". Der Minister hatte 
sich danach für ein System entschieden, nach welchem die Gendarmerie ein 
militärisches Institut bleiben, Offiziere und Mannschaften dem Militär- 
stande angehören und unter militärischer Disziplin und Gerichtsbarkeit 
stehen, in bezug auf die ihnen zugewiesenen Zivildienstleistungen aber in 
ein „unmittelbares Verhältnis zu den Polizeibehörden“ gebracht werden 
sollten. Die administrative Leitung der Gendarmerie sollte von dem Kriegs- 
ministerium auf das Staatsministerium des Innern übergehen und in 
dessen Budget der Gesamtaufwand für die Gendarmerie eingestellt werden. 
Der Minister berief sich für diese Ordnung des Gendarmeriedienstes auf 
das Vorbild Preußens und die dort und in andern Staaten gemachten 
Erfahrungen. 
Fürst Hohenlohe wendete sich gegen dieses Projekt in dem folgenden, 
eigenhändig konzipierten Schreiben an den Minister des Innern. 
  
1) Siehe Seite 186.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.