248 Das bayrische Ministerium (I867 bis 1870)
gab der König nach. Nun zeigt es sich, daß die Nürnberger einen sehr
fortschrittlich gesinnten Herrn von Stromer wählen wollen und daß die
Behauptungen Pechmanns aus der Luft gegriffen sind. Wir stimmten
beide in dem ungünstigen Urteil über Pechmann überein und Lutz versichert,
daß Pfeufer Aussicht habe, Minister des Innern zu werden. Auf diese
Art erreiche ich meinen Zweck. Schließlich fragte ich ihn noch, wie es
mit meinem Antrag wegen Hegnenberg-Dux stehe und erhielt die erfreu-
liche Nachricht, daß der König nichts dagegen einzuwenden habe, so hoffe
ich, Graf Hegnenberg zum Gesandten in Berlin zu bekommen. Den An-
trag wegen der Uebertragung des Justizministeriums an Lutz werde ich
also jetzt ins reine schreiben und dem König geben, sobald er von
Paris zurückkommt.
In das „Programm“ des Fürsten,!) welches die Genehmigung des
Königs und der im Amite bleibenden Minister gefunden hatte, war auch
die „einheitliche Leitung des gesamten Sicherheitsdienstes“ als zu er-
reichendes Ziel vorgesehen. Auf eine Anfrage des Ministerpräsidenten
nach dem Stande der Arbeiten für die Vorbereitung dieser Reform er-
widerte der Minister des Innern Freiherr von Pechmann am 11. Juli 1867,
daß „der vielfach angeregten Umgestaltung des Gendarmeriekorps in ein
Zivilinstitut dermalen und für die nächste Zukunft die erheblichsten Bedenken
und Schwierigkeiten entgegenständen", daß sich insbesondere die Gewißheit
ergeben habe, „daß im Falle der Vornahme dieser Umgestaltung der
Gesamtaufwand für die Gendarmerie (gegenwärtig 1500000 Gulden) nicht un-
beträchtlich zu erhöhen und gleichwohl die periodische Ergänzung des Mann-
schaftsstandes aufs äußerste gefährdet sein würde". Der Minister hatte
sich danach für ein System entschieden, nach welchem die Gendarmerie ein
militärisches Institut bleiben, Offiziere und Mannschaften dem Militär-
stande angehören und unter militärischer Disziplin und Gerichtsbarkeit
stehen, in bezug auf die ihnen zugewiesenen Zivildienstleistungen aber in
ein „unmittelbares Verhältnis zu den Polizeibehörden“ gebracht werden
sollten. Die administrative Leitung der Gendarmerie sollte von dem Kriegs-
ministerium auf das Staatsministerium des Innern übergehen und in
dessen Budget der Gesamtaufwand für die Gendarmerie eingestellt werden.
Der Minister berief sich für diese Ordnung des Gendarmeriedienstes auf
das Vorbild Preußens und die dort und in andern Staaten gemachten
Erfahrungen.
Fürst Hohenlohe wendete sich gegen dieses Projekt in dem folgenden,
eigenhändig konzipierten Schreiben an den Minister des Innern.
1) Siehe Seite 186.