Das bayrische Ministerium (I867 bis 1870) 265
Voraussetzung, auf welche der in dem alleruntertänigsten Antrage vom
1. d. M. enthaltene Vorschlag gegründet war, und bietet sich ein passendes
Motiv zur Ablehnung.
Nachdem der treugehorsamst Unterzeichnete indessen gestern ein Schreiben
des Großherzogs auf die vorläufige Anzeige des treugehorsamst Unter-
zeichneten, daß er an Seine Königliche Majestät Bericht erstatten werde,
erhalten hat, in welchem der Großherzog schreibt:
„Ich beeile mich, Sie in Kenntnis zu setzen, daß ein Brief des
Königs von Preußen heute mich benachrichtigt, daß es ihn sehr
freuen werde, wenn Seine Majestät der König von Bayern ihn
während seines Aufenthalts bei uns besuchen wolle,“
so muß der treugehorsamst Unterzeichnete dem Allerhöchsten Ermessen
Eurer Königlichen Majestät anheimstellen, ob Allerhöchstdieselben es für
angemessen erachten, dem Könige von Preußen, und zwar zu einer andern
Zeit als der König von Württemberg, einen Besuch abzustatten, der in
diesem Falle ohne alle politische Bedeutung und nur ein Akt der Höflichkeit
sein würde. Inwiefern derselbe den Charakter einer Erwiderung eines
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen Seiner Majestät gemachten
Besuchs tragen würde, vermag der treugehorsamst Unterzeichnete bei seiner
Unkenntnis der früheren Vorgänge nicht zu ermessen, auch glaubt er sich
jeder weiteren Beurteilung der nun den Charakter einer Etikettenfrage
annehmenden Angelegenheit enthalten zu sollen.
An den Großherzog von Baden.
Aussee, 13. September 1867.
Eurer Königlichen Hoheit gnädiges Schreiben vom 5. d. M. habe ich
gleichzeitig mit der Antwort Seiner Majestät des Königs auf meinen
Bericht über die Begegnung mit Seiner Majestät dem König von Preußen
erhalten. Seine Majestät trägt mir auf, Eurer Königlichen Hoheit seinen
herzlichen Dank für die freundliche Vermittlung einer Begegnung mit den
Königen von Preußen und Württemberg zu sagen, glauben aber jetzt, nach-
dem die Nachricht eingelaufen ist, daß Seine Majestät der König von
Württemberg die Zusammenkunft abgelehnt und sich vorbehalten haben,
einen gesonderten Besuch bei Seiner Majestät dem König von Preußen
zu machen, auch seinerseits nicht in der Lage zu sein, die freundliche Ein-
ladung Eurer Königlichen Hoheit anzunehmen.
Ich habe nun den Inhalt des letzten Schreibens Eurer Königlichen
Hoheit Seiner Majestät dem König mitgeteilt und Allerhöchstdemselben
anheimgestellt, über den etwaigen gesonderten Besuch Beschluß zu fassen.
Was die Frage Eurer Königlichen Hoheit betrifft, so kann ich zwar
der Entschließung Eurer Königlichen Hoheit nicht vorgreifen, glaube aber