Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 287
die Allianz= und Zollvereinsverträge besteht, dadurch erzielt werden, daß
im Wege des Vertrages die in Artikel 13 bis 14 aufgeführten Gegen-
stände gemeinsam geregelt werden.
Eine zweite Abteilung des Entwurfs enthält Bestimmungen über die
„nationale Verbindung“ der Vereinigten Süddeutschen Staaten mit dem
Norddeutschen Bunde.
Freiherr von Varnbüler beantwortete das Schreiben des Fürsten vom
30. November 1867 um Neujahr 1868 dahin, daß die gemeinsame Durch-
führung der militärischen Einrichtungen notwendig sei, daß er aber be-
treffs der übrigen Punkte zweifeln müsse, daß diese zu einer organischen
Einigung der süddeutschen Staaten Stoff liefern, und daß die Tätigkeit
eines Bundesorgans ohne gemeinsame Volksvertretung die öffentliche
Meinung befriedigen werde. Ein süddeutsches Parlament aber wollte
er nicht.
Vom 4. bis 7. Dezember 1867 fanden in München Konferenzen der
Kriegsminister von Bayern, Württemberg und Baden statt zur Ausfüh-
rung der Stuttgarter Beschlüsse vom 5. Februar. Fürst Hohenlohe er-
öffnete diese Konferenzen mit folgender Ansprache:
Ich erlaube mir vor Beginn der militärischen Konferenz Ihnen,
meine Herren, als den Vertretern der Königlich württembergischen und der
Großherzoglich badischen Regierung den Dank der bayrischen Staatsregie-
rung auszusprechen dafür, daß Seine Majestät der König von Württem-
berg und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden Sie beauf-
tragt haben, an der Konferenz teilzunehmen. Es tritt damit eine Er-
gänzung der Stuttgarter Februarkonferenzen ein, die wir nicht hoch genug
anschlagen können.
Wenn es, wie ich nicht zweifle, die Absicht aller süddeutschen Regie-
rungen ist, an den mit Preußen abgeschlossenen Allianzverträgen festzuhalten
und bei kommenden Eoentualitäten gemeinsam mit unsern Alliierten des
deutschen Nordens die Integrität des deutschen Gebiets zu verteidigen, so
wird das Zusammengehen der süddeutschen Staaten die Erreichung dieses
Zwecks nicht stören, sondern fördern.
Die Verständigung der süddeutschen Staaten unter sich wird uns
vom deutschen Norden nicht entfernen, sondern die Erfüllung unfrer Allianz-
pflichten erleichtern; sie wird uns gestatten, jene Besonderheiten zu pflegen,
auf deren Erhaltung wir in Süddeutschland Wert legen; sie wird uns
gestatten, den Grad der Selbständigkeit zu erhalten, den wir unbeschadet
des gemeinsamen Ziels erhalten dürfen; sie wird uns endlich stärken und
zu wertvollen Alliierten machen.