Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 299 
zur Sprache bringen lassen und das etwa vorliegende Etikettenhindernis 
durch Hinweis auf einen von Eurer Königlichen Majestät beabsichtigten 
Besuch in Berlin, dessen Zeitpunkt nicht berührt zu werden brauchte, 
beseitigen. 
Der treugehorsamst Unterzeichnete erlaubt sich daher ehrfurchtsvollst 
um die Allerhöchsten Befehle zu bitten, ob und in welcher Richtung er 
den Baron Perglas mit Instruktionen versehen soll. 
In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 6. April 1868 
hatte der Abgeordnete Ruland die Regierung heftig angegriffen wegen 
verschiedener in der „Süddeutschen Presse“ enthaltenen Artikel. 
Fürst Hohenlohe sagte darauf: ich muß vor allen Dingen hervor- 
heben, daß die Staatsregierung eine eigentliche Regierungspresse nicht besitzt. 
Sie wollte kein Regierungsorgan und ließ deshalb die „Bayrische Zeitung“ 
eingehen. Die „Süddeutsche Presse“ ist kein Regierungsorgan. Sie erhält 
keine Instruktionen, und die Regierung ist also für die Aeußerungen, welche 
in der „Süddeutschen Presse“ enthalten sind, nicht verantwortlich. Sie 
können dieses Verhältnis vielleicht auffallend finden, indessen werden Sie 
mir recht geben, wenn ich sage, ich habe eine zu hohe Meinung von der 
Presse im allgemeinen, um mir ein größeres, bedeutenderes Organ der 
Presse zu denken, welches nach Instruktionen arbeiten, welches nach Vor- 
schrift oder nach Anweisung denken könnte. Ein solches Organ wäre nur 
denkbar in der beschränkten Form eines Staatsanzeigers, für dessen einzelne 
Teile die Regierung verantwortlich sein kann. 
Ich muß also die Angriffe, welche gegen die Staatsregierung bezüglich 
der Regierungspresse erhoben worden sind, als gegenstandslos bezeichnen. 
Bericht an den König, die süddeutsche Frage betreffend. 
München, 10. April 1868. 
Durch das am 5. d. M. ergangene Allerhöchste Signat verlangen 
Eure Königliche Majestät Aufklärung, aus welchen Gründen der Versuch 
einer Bildung eines süddeutschen Staatenvereins gescheitert ist. 
Der treugehorsamst Unterzeichnete beeilt sich demzufolge, nachstehendes 
alleruntertänigst vorzutragen. 
Die Gründung eines süddeutschen Staatenvereins, welcher die Voraus- 
setzung des Artikels IV des Prager Friedens erfüllen sollte, hatte von 
vornherein nur dann eine Aussicht auf Erfolg, wenn die Idee die voll- 
ständige Billigung Eurer Königlichen Majestät fand und damit die Hoff- 
nung gegeben war, daß Allerhöchstdieselben der beabsichtigten diplomatischen 
Aktion die unbedingteste Zustimmung erteilen würden.
	        
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