Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

320 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 
horst unterhandelt hat. Jedenfalls hat aber Lipowsky gegen mich in- 
trigiert. Ich beauftragte daher vor meiner Abreise am andern Morgen 
Völderndorff, sich nach jemand umzusehen, der Lipowsky ersetzen könne, 
zugleich auch herauszubringen, ob diese Unterhandlungen über meinen 
Nachfolger wirklich stattgefunden hätten oder nicht, damit ich nach meiner 
Rückkehr auf seine Entfernung hinarbeiten kann. 
In dem Protokoll vom 7. Dezember 1867 1) war als ein militärisches 
Bedürfnis die Bildung eines Organs bezeichnet worden, welches „unter 
stetem Hinblick auf das Verteidigungssystem Deutschlands überhaupt die 
näheren Anhaltspunkte für die einzelnen Plätze und Positionen“ regeln 
sollte. Die Lösung dieser Aufgabe sollte nach der ursprünglichen Absicht 
mit der Fortsetzung der Verhandlungen über die Regelung der unter den 
deutschen Staaten bestehenden Eigentumsgemeinschaft durch die hierfür ein- 
gesetzte Kommission?) verbunden werden. Am 9. April 1868 regte die 
bayrische Regierung die Wiederaufnahme der am 31. Juli 1867 vertagten 
Arbeiten der Liquidationskommission an und schlug vor, den süddeutschen 
Kommissaren zugleich die Beratung über die Einrichtung einer süddeutschen 
Militärkommission zu übertragen. Baden stimmte diesem Vorschlage im 
allgemeinen zu unter der Voraussetzung, daß die zu ernennenden Kom- 
missare über die Zusammensetzung und Kompetenz der zu bildenden ständigen 
Kommission in freie Beratungen eintreten sollten. Nachdem aber die Ver- 
handlungen zwischen Bayern und Württemberg über Ulm in Berlin zu 
einem Vertrage geführt hatten, :) in welchem die süddeutsche Militärkom= 
mission vorausgesetzt wurde, mußte zur Ausführung dieses Vertrags die 
baldige Lösung der in dem Protokoll vom 7. Dezember 1867 gestellten 
Aufgabe erwünscht sein. Außerdem wünschte Bayern jetzt, daß diese Kom- 
mission ins Leben treten möge, ehe die Liquidationskommission ihre Arbeiten 
wieder aufnähme. Man wollte dadurch dem Bestreben der badischen Re- 
gierung, welches auf eine Vertretung des Norddeutschen Bundes in der zu 
bildenden Kommission gerichtet war, rechtzeitig begegnen. Deshalb legte 
der bayrische Gesandte in Karlsruhe dem dortigen Ministerium am 3. Juli 
1868 den Entwurf „der allgemeinen Grundlagen für Organisation einer süd- 
deutschen Militärkommission“ vor, welche am 15. Juli in München ins Leben 
treten sollte. Der Entwurf sah eine sehr weitgehende Kompetenz der Kom- 
mission vor. Die Festungsbehörden sollten ihr „unterstellt und eidlich ver- 
pflichtet werden“ und „alle Weisungen unmittelbar durch sie empfangen“. 
Die badische Regierung fand diese Aufforderung, insbesondere wegen der 
  
1) Siehe Seite 288. 
2) Siehe Seite 200. 
3) Siehe Seite 310.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.