320 Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870)
horst unterhandelt hat. Jedenfalls hat aber Lipowsky gegen mich in-
trigiert. Ich beauftragte daher vor meiner Abreise am andern Morgen
Völderndorff, sich nach jemand umzusehen, der Lipowsky ersetzen könne,
zugleich auch herauszubringen, ob diese Unterhandlungen über meinen
Nachfolger wirklich stattgefunden hätten oder nicht, damit ich nach meiner
Rückkehr auf seine Entfernung hinarbeiten kann.
In dem Protokoll vom 7. Dezember 1867 1) war als ein militärisches
Bedürfnis die Bildung eines Organs bezeichnet worden, welches „unter
stetem Hinblick auf das Verteidigungssystem Deutschlands überhaupt die
näheren Anhaltspunkte für die einzelnen Plätze und Positionen“ regeln
sollte. Die Lösung dieser Aufgabe sollte nach der ursprünglichen Absicht
mit der Fortsetzung der Verhandlungen über die Regelung der unter den
deutschen Staaten bestehenden Eigentumsgemeinschaft durch die hierfür ein-
gesetzte Kommission?) verbunden werden. Am 9. April 1868 regte die
bayrische Regierung die Wiederaufnahme der am 31. Juli 1867 vertagten
Arbeiten der Liquidationskommission an und schlug vor, den süddeutschen
Kommissaren zugleich die Beratung über die Einrichtung einer süddeutschen
Militärkommission zu übertragen. Baden stimmte diesem Vorschlage im
allgemeinen zu unter der Voraussetzung, daß die zu ernennenden Kom-
missare über die Zusammensetzung und Kompetenz der zu bildenden ständigen
Kommission in freie Beratungen eintreten sollten. Nachdem aber die Ver-
handlungen zwischen Bayern und Württemberg über Ulm in Berlin zu
einem Vertrage geführt hatten, :) in welchem die süddeutsche Militärkom=
mission vorausgesetzt wurde, mußte zur Ausführung dieses Vertrags die
baldige Lösung der in dem Protokoll vom 7. Dezember 1867 gestellten
Aufgabe erwünscht sein. Außerdem wünschte Bayern jetzt, daß diese Kom-
mission ins Leben treten möge, ehe die Liquidationskommission ihre Arbeiten
wieder aufnähme. Man wollte dadurch dem Bestreben der badischen Re-
gierung, welches auf eine Vertretung des Norddeutschen Bundes in der zu
bildenden Kommission gerichtet war, rechtzeitig begegnen. Deshalb legte
der bayrische Gesandte in Karlsruhe dem dortigen Ministerium am 3. Juli
1868 den Entwurf „der allgemeinen Grundlagen für Organisation einer süd-
deutschen Militärkommission“ vor, welche am 15. Juli in München ins Leben
treten sollte. Der Entwurf sah eine sehr weitgehende Kompetenz der Kom-
mission vor. Die Festungsbehörden sollten ihr „unterstellt und eidlich ver-
pflichtet werden“ und „alle Weisungen unmittelbar durch sie empfangen“.
Die badische Regierung fand diese Aufforderung, insbesondere wegen der
1) Siehe Seite 288.
2) Siehe Seite 200.
3) Siehe Seite 310.