Full text: Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

Das bayrische Ministerium (I867 bis 1870) 321 
Kürze der Frist „überraschend und verletzend“ und lehnte am 6. Juli die 
Einladung ab. 
Bericht an den König. 
Münnchen, 10. Juli 1868. 
Nachdem mündliche Mitteilungen des großherzoglich badischen Gesandten 
zu der Befürchtung Veranlassung geben, daß die von dem treugehorsamst 
Unterzeichneten gemeinschaftlich mit dem Kriegsminister in Anregung gebrachte 
süddeutsche Militärkommission in Karlsruhe auf Bedenken stoßen wird und 
diese vielleicht durch mündliche Besprechung mit dem Großherzoge selbst 
gehoben werden können, erlaubt sich der treugehorsamst Unterzeichnete um 
die Allerhöchste Ermächtigung zu bitten, sich unter dem Vorwand von Privat- 
angelegenheiten nach Baden-Baden begeben zu dürfen, um dort zu versuchen, 
die Bedenken des Großherzogs zu beseitigen und seine Zustimmung zu den 
betreffenden Vorschlägen zu erlangen. 
Zugleich erlaubt sich der treugehorsamst Unterzeichnete ehrfurchtsvollst 
um die weitere Allerhöchste Ermächtigung zu bitten, sich bei dieser Gelegenheit 
in Stuttgart aufzuhalten, um mündlich die Ratifikation des Ulmer Vertrags 
bei Freiherrn von Varnbüler zu betreiben. 
Journal. 
Baden, 14. Juli 1868. 
Am 13. früh kam ich in Stuttgart an, wo ich ein Telegramm Varn- 
bülers fand, der mir seine Rückkehr von seinem Landsitz auf 10 Uhr in 
Aussicht stellte. Schon um 9 Uhr schickte er aber, um zu fragen, ob er 
mich besuchen könne, worauf ich mich zu ihm begab. 
Er empfing mich mit der Bemerkung, daß er soeben die Ratifikation 
des Königs empfangen, deshalb das Protokoll aufzusetzen angeordnet habe 
und bereit sei, die Unterzeichnung desselben und den Austausch sogleich vor- 
zunehmen. Er hob dann hervor, welche Konzessionen Württemberg gemacht 
habe. 1) Durch die Uebertragung der Vizegouverneurstelle an Bayern, resp. 
durch das Wegfallen des württembergischen Vizegouverneurs sei die zweite 
Stadt des Königreichs beim Verhinderungsfalle des Gouverneurs in die 
Hände Bayerns gegeben; ebenso sei auch der Geniedirektor ein großes 
Opfer, und er habe dies alles nur sehr schwer durchsetzen können. Auch 
werde ihm dies große Schwierigkeiten in der Kammer machen, denen er 
nur dann mit Erfolg entgegentreten könne, wenn wir ihm anderseits in 
der Frage der Verkehrsverhältnisse entgegenkämen. Hier habe er sich schon 
mit Herrn von Schlör verständigt, und er bäte, daß ich die Absichten des 
  
1) Bayern wurde durch den Ulmer Vertrag das Recht eingeräumt, den Vize- 
gouverneur und den Geniedirektor zu ernennen. 
Fürst Hohenlohe Denkwürdigkeiten. I 21
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.