Das bayrische Ministerium (1867 bis 1870) 337
Baden, vorerst weder einen solchen Antrag zu stellen noch für diese Mo-
dalität zu stimmen“. Bayern und Württemberg wünschen die Verwaltung
des Materials durch die Festungskommission. Da aber Baden eine so
weitgehende Kompetenz dieser Kommission nicht zugestehen will, so soll die
Verwaltung den Territorialregierungen zustehen und durch die Festungs-
kommission nur überwacht werden. Ein „Separatprotokoll“ vom 10.Oktober
bestimmt zunächst, daß sowohl das ebengenannte Protokoll wie der Ver-
trag vor dem Zusammentritt der Liquidationskommission der preußischen
Regierung mitzuteilen sind. Ferner erklärt Baden, daß „die Festungs-
kommission erst nach Beendigung der Verhandlungen der Liquidations=
konferenz und nach Zustimmung Preußens zu der Feststellung der Betei-
ligung des Norddeutschen Bundes definitiv ins Leben treten könne“ und
daß seine Zustimmung zu dem Vertrage als „Lnter diesem Vorbehalt
erteilt zu erachten sei". Ferner erklärt die badische Regierung zu Artikel 7
des Vertrags, daß sie im Gesamtinteresse Deutschlands eine Beteiligung des
Norddeutschen Bundes an der Wirksamkeit der Festungskommission erstreben
müsse mindestens in der Form, daß die Kommission dem an ihrem Sitze
befindlichen preußischen Militärbevollmächtigten von dem Ergebnisse aller
ihrer Verhandlungen Mitteilung mache und bei wichtigeren Fragen dessen
Ansicht vernehme und daß dem Norddeutschen Bunde zustehe, sich bei
den periodischen Inspektionen der Festungen durch einen Abgeordneten
vertreten zu lassen.
Aus einem Schreiben an den bayrischen Gesandten
Freiherrn von Perglas in Berlin.
München, 8. November 1868.
.. Die Frage des Verhältnisses von Preußen und Oesterreich habe
ich noch viel hin und her überlegt. Ich muß dabei vorausschicken, daß
ich mit Ihnen übereinstimme, daß weder uns noch Europa, d. h. dem
europäischen Frieden, mit einer bloßen Allianz der deutschen Großmächte
genutzt wird. Abgesehen von den Bedingungen, welche eine solche Allianz
mit sich bringen kann und die uns speziell in bedenklicher Weise berühren
könnten, sind Allianzen auch leicht lösbar und bieten niemand eine Ga-
rantie, wenn der Zweck erreicht ist, zu welchem sie geschlossen wurden.
Was uns allein retten kann und was auch allein geeignet ist, den europäi-
schen Frieden dauernd zu sichern, ist ein staatsrechtlicher Bund, welcher
Oesterreich, Preußen (resp. den Norddeutschen Bund) und Bayern zusammen-
fassen würde. Ich sage „Bayern“, indem ich damit die süddeutsche Gruppe
verstehe, welcher Bayern vorzustehen berufen wäre.
Wir hätten damit die Schaffung einer großen Zentraldefensivmacht
in Europa, „ohne deren Willen kein Kanonenschuß abgefeuert würde“.
Fürst Hobenlohe, Denkwürdigkeiten. 1 22